Richtig kleben – gewusst wie: Beim Pkw darf die Vignette nicht von einem Tönungsstreifen auf der Windschutzscheibe verdeckt werden und bei Motorrädern ist die Vignette gut sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades anzubringen. Vorsicht ist bei kalten Temperaturen geboten: “Ist die Scheibe kälter als fünf Grad Celsius, besteht die Gefahr, dass die Vignette nicht richtig haftet. Löst sie sich ab und wird dabei beschädigt, wird sie ungültig”, warnt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.
Stolperfallen rund um die Vignette: Strafen drohen
Strafbar macht sich nicht nur, wer keine Vignette am Fahrzeug anbringt, sondern auch, wer ein und dieselbe Vignette gleich an mehreren Fahrzeugen verwendet. “Bei ‘Vignetten-Recycling’ mithilfe von Folien oder anderen Hilfsmitteln, die einen direkten Kontakt zwischen Vignette und Windschutzscheibe verhindern, verdoppelt sich die zu bezahlende Ersatzmaut im Falle eines Pkw auf 240 Euro”, erklärt die ÖAMTC-Juristin. Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt und es kommt zum Strafverfahren, beträgt die Mindeststrafe 300 Euro. In Wien kosten Vignettendelikte in der Regel 550 Euro.
Alles zur digitalen Vignette und Ersatzvignette bei Handhabungsfehlern
Statt der Klebevignette kann seit heuer auch eine digitale Vignette über das Online-Portal der ASFINAG erworben werden. Der Preis ist gleich, aber Achtung: Aufgrund des Rücktrittsrechts bei Online-Käufen gilt die digitale Vignette erst am 18. Tag nach dem Kauf.
Sollte es passieren, dass die Jahresvignette falsch geklebt und dabei versehentlich entwertet wurde, kann bis 31. März beim ÖAMTC oder bei der ASFINAG ein Antrag auf eine Ersatzvignette gestellt werden. Folgendes ist dazu erforderlich:
* Ausgefülltes, unterschriebenes Formular für Vignettenersatz (erhältlich an allen ÖAMTC-Stützpunkten oder als Download auf der ÖAMTC Website)
* Stellungnahme: schriftliche Beschreibung, wie es zur Ungültigkeit der Jahresvignette gekommen ist
* Zulassungsschein des Kraftfahrzeuges in Kopie
* Jahresvignette und der untere Vignetten-Abschnitt (Trägerfolie) im Original
* Rechnung der Jahresvignette: Achtung – bei neu zugelassenen Fahrzeugen darf der Vignettenkauf (Rechnungsdatum) nicht mehr als einen Monat zurückliegen.
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