Der Asylwerber erklärte, dass er sich in seiner finanziellen Not keinen anderen Ausweg mehr sah. Seine Freundin, ebenfalls eine Asylwerberin, sei bereits einmal schwanger gewesen und habe in ihrer Not einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen. Dann sei sie wieder schwanger geworden und wieder habe eine Abtreibung im Raum gestanden, so der Asylwerber. Da habe er spontan den bewaffneten Raub durchgeführt.
Außerordentliche Milderung
Auf bewaffnetem Raub stehen fünf bis zu 15 Jahre Gefängnis. In diesem Fall unterschritt der Schöffensenat allerdings die Mindeststrafe und verurteilte den Mann zu vier Jahren unbedingter Haft. Der Mann ist bislang unbescholten, zeigte sich geständig und war in einer Notsituation. Bei den Bankangestellten, die er mit einem großen Küchenmesser bedroht hatte, entschuldigte sich der werdende Vater in der Verhandlung. Das Urteil ist rechtskräftig.
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