Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die Gebietskrankenkassen haben sich nun auf eine einheitliche Regelung geeinigt – Blutzuckerteststreifen und Zubehör für alle Diabetikerabzugeben.
“Die wesentliche Leistungsverbesserung unterstützt eine patientenangepasste Behandlung von Diabetes und beugt damit auch den mit dieser Volkskrankheit verbundenen schwerwiegenden Folgeerkrankungen vor”, so VGKK-Obmann Manfred Brunner.
Für den Bezug dieser Behelfe ist nach wie vor eine medizinische Verordnung durch einen Arzt für Innere Medizin, einen am Programm “Therapie Aktiv” teilnehmenden Arzt oder einer Interne Abteilung eines Krankenhauses notwendig. Eine weitere Voraussetzung ist, dass vom Patienten eine Schulung zur Blutzuckerselbstkontrolle absolviert wurde.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der VGKK.
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