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VfGH bestätigt Verbot von aggressivem Betteln

Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Sommersession entschieden, dass ein Verbot von aggressivem Betteln nicht verfassungswidrig ist. Nicht verfassungskonform sind allerdings Bettelverbote ohne eine derartige Ausnahme. Aufgehoben wurde damit das Verbot in Salzburg, nicht jedoch in Oberösterreich und Kärnten.


“Stilles Betteln an öffentlichen Orten ausnahmslos zu verbieten, ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig”, hielt VfGH-Präsident Gerhart Holzinger bei einer Pressekonferenz am Mittwoch fest. Die Bestimmung in Salzburg wurde als verfassungswidrig aufgehoben, denn sie verbietet auch das nicht aggressive, “stille” Betteln. Eine Reparaturfrist wurde laut Unterlage nicht gegeben. Die Aufhebung gilt ab Kundmachung im Landesgesetzblatt und diese habe “unverzüglich” zu erfolgen, so der VfGH. Insgesamt sind beim VfGH fünf Fälle dazu anhängig, in drei wurde in der Sommersession eine Entscheidung getroffen.

Das Bettelverbot in Oberösterreich ist demnach nicht verfassungswidrig. Es enthält – “und nur so sind die sprachlich durchaus missglückten Formulierungen im Gesetz zu verstehen”, so der VfGH – kein absolutes, auch das “stille Betteln” umfassendes Bettelverbot. Ebenso birgt die Regelung in Kärnten kein absolutes Bettelverbot. Zu den Fällen in Wien und der Steiermark wurden Entscheidungen für September angekündigt.

In einer Reaktion meinte dazu die Salzburger Landeshauptfrau Burgstaller: “Eine Neuregelung des Bettelverbots in Salzburg soll zum ehest möglichen Zeitpunkt umgesetzt werden.” Sie hofft auf einen raschen politischen Konsens für ein verfassungskonformes Gesetz. “In Österreich sollte kein Mensch auf das Betteln angewiesen sein, jeder wird aber Verständnis haben, wenn Menschen in kurzfristigen Notlagen keinen anderen Ausweg sehen. Organisierte Bettelei als Folgeerscheinung ‘exportierter Armut’ aus Ländern, die ihre Sozialsysteme vernachlässigen, kann aber gesellschaftlich nicht auf breite Akzeptanz stoßen.”

Zufriedenheit und Enttäuschung dominierten am Mittwoch in Kärnten, nachdem der Verfassungsgerichtshof entschieden hatte, dass lediglich aggressives Betteln bestraft werden dürfe. Gernot Darmann (FPK), Vorsitzender des Rechts- und Verfassungsausschusses des Kärntner Landtages, sah das Bettelverbot im Bundesland durch die höchstgerichtliche Entscheidung bestätigt. Hängende Köpfe gab es hingegen bei SPÖ und Grünen. Die beiden Landtagsabgeordneten Ines Obex-Mischitz (S) und Barbara Lesjak (G) hatten Verfassungsklage gegen das Kärntner Bettelverbot eingebracht. Dass der VfGH nun so entschieden habe bezeichnete Lesjak auf APA-Anfrage als “sehr schade”.

In Oberösterreich begrüßten ÖVP und FPÖ die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Die SPÖ sah sich in ihrer Kritik an den unklaren Gesetzesbestimmungen bestätigt. Der Grüne Klubobmann Gottfried Hirz bedauerte, dass “dieses für uns sehr unbestimmte und schwammig formulierte Gesetz nicht aufgehoben wurde”.

Überaus erfreut reagierte die Vinzenzgemeinschaft rund um den Grazer Armenpfarrer Wolfgang Pucher. “Wir hoffen sehr, dass auch das allgemeine Bettelverbot der Steiermark und im Anschluss daran weitere Verbote österreichweit aufgehoben werden”, hieß es in einer Aussendung. Die Salzburger Armutskonferenz sieht in der Aufhebung des Bettelverbotes eine große Chance, das Thema “Betteln” unter einem sozialen Aspekt zu beleuchten. “Die pauschale Kriminalisierung einer Gruppe von Menschen ist einer Menschenrechtsstadt wie Salzburg nicht würdig”, betonte Robert Buggler vom Salzburger Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung.

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