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VfGH: Antragsrecht auch für unverheiratete Väter

Väter von unehelichen Kindern muss die Möglichkeit gegeben werden, alleinige oder gemeinsame Obsorge bei Gericht überhaupt zu beantragen. Derzeit ist dies nicht der Fall. Die derzeitige Regelung ist verfassungswidrig. Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs teilte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch nach der Sommersession mit.


Der VfGH folgt damit der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dem Staat wurde eine “Reparaturfrist” bis 31. Jänner 2013 eingeräumt, so Holzinger. Im Frauenministerium verwies man gegenüber der APA auf die laufenden Verhandlungen zum neuen Familienrecht. Dabei werde auch die betreffende Regelung behandelt.

“Dass der Mutter die Obsorge zukommt, dagegen gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken”, so Präsident Hözinger. “Es muss aber eine gerichtliche Prüfung der Frage möglich sein, ob im Interesse des Kindes dem Vater allein oder beiden die Obsorge zuerkannt wird”, führte er weiter aus. Österreich sei Mitglied der Europäischen Menschenrechtskommission und die derzeitige Regelung sei folgend dem EGMR “verfassungswidrig”, begründete Holzinger. Ob das Antragsrecht sofort bei der Geburt oder zu einem späteren Zeitpunkt gelten soll, dazu machte Holzinger keine Angaben.

Das Urteil findet sowohl bei der Justiz- als auch bei der Frauenministerin generell Anklang. “Ich begrüße diese Entscheidung sehr”, ließ Justizministerin Karl mitteilen. Auch Frauenministerin Heinisch-Hosek sah einen “Mosaikstein”, der sich gut in die Bemühungen einfüge, das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen.

Die Grünen zeigten sich in einer Aussendung unterdessen skeptisch und wollen das Urteil “genau prüfen”. Die ÖVP sieht ihre Linie bestätigt. Die Freiheitlichen begrüßen die Entscheidung und das BZÖ drängt auf eine rasche politische Lösung für die gemeinsame Obsorge.

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