Der Vorbestrafte ist eine qualifizierte Fachkraft und wollte eigentlich ein Auslandsstudium beginnen. Nun – vorausgesetzt er bekommt die Fußfessel genehmigt – stellt der Grenzübertritt ein Problem dar. Seine ehrgeizigen Pläne muss der junge Mann voraussichtlich vorerst auf Eis legen. Er hatte sich am Schmuggel von insgesamt 21 Kilo Cannabis von der Schweiz nach Vorarlberg beteiligt und darüber hinaus 300 Gramm Marihuana verkauft.
Aus der Traum
Als Motiv hatte der zweifach Vorbestrafte Geldnot angegeben. Er hatte Gerichtsstrafen offen und hat auch zwei Raten der Strafen mit den Drogengeldern bezahlt. Die Möglichkeit Therapie statt Strafe scheidet in seinem Fall laut Gesetz aus. „Leider können wir auf Ihre positiven Zukunftspläne keine Rücksicht nehmen“, begründet Richter Karl Mayer das Urteil. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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