Deshalb wurde die unbescholtene Arbeitslose am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt – 300 Tagessätze zu je vier Euro. Mit dem Urteil waren die Angeklagte und Staatsanwalt Manfred Melchhammer einverstanden. Dennoch ist es noch nicht rechtskräftig – weil die Angeklagte durch keinen Anwalt vertreten war und es sich deshalb in drei Tagen doch noch anders überlegen könnte.
Polizei nicht informiert
Die 24-Jährige gab zu, dass sie vom Raubplan ihrer beiden Kollegen gewusst hatte. Sie hätte darüber die Polizei informieren müssen. Weil die Frastanzerin das nicht getan hat, hat sie sich der Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung schuldig gemacht.
Wegen schweren Raubes wurde am 13. August am Landesgericht ein 23-jähriger Bregenzer als Haupttäter zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, der 20-jährige Aufpasser aus Hohenems zu drei Jahren Haft. Beide Urteile sind rechtskräftig. Der 23-Jährige hatte die 62-jährige Trafikantin mit einem Messer bedroht und ihr 425 Euro abgenommen. Die beiden Täter sind drogensüchtig und waren vorbestraft.
Sie habe nichts gegen den Überfall unternommen, weil die Täter „Kollegen sind, ich mische mich da nicht ein, ich bin doch nicht ihre Mama“, sagte die Angeklagte. Sie habe gewusst, dass sie sich damit strafbar gemacht habe.
Falsche Beweisaussage
Verurteilt wurde die 24-Jährige auch wegen falscher Beweisaussage und versuchter Begünstigung. Sie hatte die nach dem Überfall fahndende Polizei angelogen und behauptet, sie befinde sich allein in ihrer Wohnung. Dabei hatte sich der 20-jährige Räuber auf der Flucht auch bei ihr aufgehalten.
Richterin Claudia Hagen kritisierte, dass die Angeklagte während der Hauptverhandlung lachte. „Soll ich plärren?“, entgegnete die 24-Jährige.
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