Wegen eines Formalfehlers des Landesgerichts Feldkirch verzögert sich die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) im Fall Cain. Währenddessen kämpft der Verteidiger des wegen Tötung des kleinen Buben zu lebenslanger Haft verurteilten Milosav M. (27) weiter für seinen Mandanten.
Edgar Veith hatte nach einer Protokollberichtigung vier Wochen Zeit, um seine bereits eingebrachte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde allenfalls abzuändern und erneut einzureichen. Das hat der Götzner Anwalt getan und den viel diskutierten 40-seitigen Schriftsatz mit einem Vorwort ergänzt.
Heftige Diskussionen
Auszüge daraus waren bereits im Mai veröffentlicht und in Online-Foren heftig diskutiert worden. Der Anwalt schrieb darin von „einer misslungenen Erziehungsmaßnahme“ und „achtenswerten Gründen“. In einem Punkt bezieht sich Veith auf den Tatzeitraum.
“Sterben kann man nur einmal”
Es sei nicht nachvollziehbar, dass Milosav M. an zwei aufeinanderfolgenden Tagen einen Tötungsvorsatz und damit die Begründung für eine Verurteilung als Mörder gehabt haben soll. Entweder sei Cain durch die Schläge die ihm am 7. Jänner zugefügt worden sind gestorben – oder eben durch die Schläge am Folgetag. Deshalb könne man nicht an beiden Tattagen von einer Tötungsabsicht ausgehen. Sterben könne man schließlich nur einmal, heißt es im Schriftsatz.
Wegen diesen oder ähnlichen Formulierungen sollen Untersuchungen des Disziplinarrates laufen. „Es hat bisher keine konkreten Vorwürfe gegeben“, sagt Veith. „Anwälte haben die Pflicht, sich so gut wie möglich für ihre Mandaten einzusetzen. Wofür soll man pflichtbewusste Anwälte kritisieren? Dafür, dass sie sich zu sehr eingesetzt haben?“, fragt sich Veith und ergänzt: „Jeder gute Anwalt muss damit rechnen, dass ihm ein Disziplinarverfahren angehängt werden könnte.“
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