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Nach Messerstecherei in Hard: 58-Jähriger wegen Mordversuchs vor Gericht

Prozess nach Messerattacke in Hard, die Schwerverletzten forderte.
Prozess nach Messerattacke in Hard, die Schwerverletzten forderte. ©VOL.AT/ Vlach (Archiv)
Feldkirch. Am Landesgericht Feldkirch geht es heute um jenen Vorfall, der sich Mitte April in Hard ereignete. Ein heute 58-Jähriger stach mit einem Klappmesser insgesamt drei Mal auf einen 37-Jährigen ein. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt.
Anklage wegen Mordversuch
Schwerverletzter nach Messerstecherei
Bilder vom Tatort in Hard

Nach den Eröffnungsplädoyers von Staatsanwältin und Verteidigerin Olivia Lerch schildert als Erstes der Beschuldigte die Hintergründe der Tat. Der Mann ist verheiratet, hat zwei Kinder und ist seit 2004 in Österreich. Damals gewährte man ihm Asyl.

Unscheinbarer Anlass

Hintergrund des Streites im April war nach Aussage des Angeklagten offenbar ein harmloser Streit wegen einer Autobeschädigung. Der Beschuldigte arbeitete als Paketzusteller. Für den Prozess, der bis 18.00 Uhr anberaumt ist, sind viele Zeugen geladen, zudem muss der Inhalt für den Angeklagten jeweils übersetzt werden. Somit wird es sich ziehen, bis ein Urteil in dieser Causa zu erwarten ist.

Der Beschuldigte holt bei seinen Schilderungen weit aus, auch deshalb dürfte allein seine Einvernahme noch einiges an Zeit in Anspruch nehmen. Dass er zugestochen hat, räumt der Mann ein, dass er seinen Kontrahenten töten wollte, bestreitet er. Bislang ist der 58-Jährige noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Zeugeneinvernahmen laufen

Nachdem der Beschuldigte rund eineinhalb Stunden seine Version schilderte, wurden die geladenen Zeugen einvernommen. Zunächst jene zwei Augenzeugen, die den Vorfall vor Ort beobachteten. Sie sahen von den Stichen allerdings nicht viel, bestätigten aber die Tritte gegen den Kopf des am Boden Liegenden. Interessant gestaltete sich die Aussage des Freundes des Angeklagten.

Der 36-Jährige hatte vor zwei Tagen selbst ein Strafverfahren bei Richter Norbert Melter. Er musste sich wegen Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung, Begünstigung und Verleumdung verantworten. Dabei belastete er den heute Angeklagten schwer. Heute wendete er sich laut Richter Melter „um 180 Grad“. Auch vor der Polizei sah die Sache noch ganz anders aus.

Zeuge ändert seine Meinung

Im heutigen Schwurgerichtsprozess will der Zeuge nicht gehört haben, dass sein Bekannter Drohungen aussprach. „Bleib liegen, sonst bring ich Dich um“, soll der Angeklagte damals zu dem Schwerverletzten gesagt haben. Heute macht der Zeuge jedoch einen Rückzieher nach dem anderen. Er schiebt alle Abweichungen auf Verständigungsprobleme. Auch bei ihm wurde eine Russischdolmetscherin beigezogen. Melter hakt nach, ob der Zeuge Angst habe, der Zeuge antwortet nicht. Weitere Zeugen werden einvernommen.

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