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Versuchter Betrug im Zivilprozess

Im Zivilprozess hatte der 52-Jährige 2016 behauptet, er könne sich nicht daran erinnern, 2001 eine Vereinbarung mit seiner Ex-Gattin unterschrieben zu haben.
Im Zivilprozess hatte der 52-Jährige 2016 behauptet, er könne sich nicht daran erinnern, 2001 eine Vereinbarung mit seiner Ex-Gattin unterschrieben zu haben. ©Symbolbild/Bilderbox
Geleugnete schriftliche Vereinbarung zur Rückzahlung von 113.000 Euro: Schuldspruch im Strafprozess.

Der damalige Beklagte hat in einem Zivilprozess am Landesgericht versucht, mit falschen Angaben den Richter zu täuschen und seine klagende Ex-Frau um 113.000 Euro zu betrügen. Dieser Ansicht war im gestrigen Strafprozess das Landesgericht Feldkirch. Wegen versuchten schweren Betrugs wurde der unbescholtene Angeklagte zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Nadine Heim ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und Staatsanwältin Andrea Wegscheider nehmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet neun Monaten Haft.

Kein Geld für Ex-Frau. Im Zivilprozess hatte der 52-Jährige 2016 behauptet, er könne sich nicht daran erinnern, 2001 eine Vereinbarung mit seiner Ex-Gattin unterschrieben zu haben. Die Unterschrift auf dem Papier stamme nicht von ihm. Die Vereinbarung verpflichtete den insolventen Ex-Bauunternehmer zur Rückzahlung von 113.000 Euro an seine geschiedene Frau.

Das Strafgericht ist jedoch davon überzeugt, dass der Unterländer im Zivilverfahren bewusst falsche Angaben gemacht hat. Damit hat der nunmehrige Gemeindebedienstete dem Schöffensenat zufolge versucht, einen Prozessbetrug zu begehen. Der Senat stützte sich auch auf das Gutachten eines Schriftsachverständigen, wonach die Unterschrift auf der Vereinbarung „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ vom Angeklagten stamme.

Auch Zivilrichter Norbert Stütler hat dem Beklagten nicht geglaubt. Er hat im Zivilprozess der Klage der Ex-Frau des Beklagten stattgegeben und ihn zur Rückzahlung verpflichtet.

Im Strafverfahren beantragte Verteidiger Clemens Achammer einen Freispruch. Sein Mandant habe keinen Prozessbetrug begehen wollen. Selbst wenn der 52-Jährige falsche Angaben gemacht haben sollte, wäre das ein untauglicher Versuch gewesen, den Zivilprozess zu gewinnen. Schließlich ergebe sich schon aus der Vereinbarung im Scheidungsverfahren und aus einer Ausfallsbürgschaft, dass die Forderungen der Klägerin zu Recht bestanden hätten. Allerdings sei die Ausfallsbürgschaft vom Angeklagten bestritten worden, merkte Strafrichterin Heim an.

Demonstrativ zerriss der Verteidiger während der Verhandlung eine Kopie der Rückzahlungsvereinbarung, die ja für den Ausgang des Zivilprozesses nicht von Bedeutung gewesen sei.

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