Mit einem Nacktfoto hat der 21-jährige Schüler einen 79-jährigen Feldkircher zu Geldzahlungen zu erpressen versucht. Dafür wurde der mit fünf Vorstrafen belastete Türke zu einer bedingten Haftstrafe von sieben Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Die Geldstrafe setzt sich aus 300 Tagessätzen zu je vier Euro zusammen.
Das wegen versuchter Erpressung erfolgte Urteil ist jetzt rechtskräftig. Das gilt auch für die Urteile gegen die drei Mitangeklagten. Das Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte jetzt die Ersturteile des Landesgerichts Feldkirch.
In seinem Erpresserbrief hat der Schüler gedroht, das Nacktfoto des Pensionisten in der Nachbarschaft zu verbreiten, wenn nicht innerhalb von drei Tagen Geld gezahlt werde. Zudem werde die Gattin des Rentners über seine sexuellen Neigungen informiert.
Der 21-Jährige behauptete, der 79-Jährige interessiere sich sexuell für Jugendliche, die er zu sich nach Hause einlade. Dabei soll das Nacktfoto entstanden sein.
Weil er den Erpresserbrief seines Freundes nicht verhindert hat, wurde ein 21-jähriger Staplerfahrer zu einer teilbedingten Zusatzstrafe von 400 Euro verurteilt, davon 200 Euro unbedingt. Der mit einer Vorstrafe belastete Feldkircher wurde wegen der Unterlassung der Verhinderung einer Straftat schuldig gesprochen.
Vom selben Anklagevorwurf im Zweifel freigesprochen wurde ein unbescholtener 19-Jähriger. Dem Afghanen war nicht nachzuweisen, dass er den Drohbrief gelesen hat.
Keine Beweise
Ebenfalls im Zweifel freigesprochen wurde ein 17-jähriger Tschetschene. Dem unbescholtenen Arbeitslosen legte die Staatsanwaltschaft zur Last, er habe aus dem Haus des 79-Jährigen Gegenstände im Wert von 1860 Euro gestohlen. Die Gerichte konnten nicht feststellen, dass tatsächlich er den goldenen Ehering, die Perlenkette, die drei Uhren, das Handy, den DVD-Player und 150 Euro Bargeld geklaut hatte.
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