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Verschärfte Mindestsicherungsregelung in NÖ trifft auch Österreicher

Auch Österreicher trifft die verschärfte Mindestsicherungsregelung in NÖ.
Auch Österreicher trifft die verschärfte Mindestsicherungsregelung in NÖ. ©Pixabay.com (Sujet)
Die verschärfte Mindestsicherungsregelung in Niederösterreich trifft nicht nur Flüchtlinge, sondern auch Österreicher: Eine Frau, die vorübergehend in Deutschland lebte, muss sich im Antrag zur Integrationsvereinbarung verpflichten und bekommt nur die gekürzte Unterstützung von 572 statt 844 Euro pro Monat. Nun wird von der Arbeiterkammer NÖ eine Korrektur der "Panne" gefordert.

Seit Jahresbeginn gibt es für Bedürftige, die sich in den vergangenen sechs Jahren nicht zumindest fünf rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben, nur mehr die “BMS light”. Und sie müssen mit dem Antrag eine Integrationsvereinbarung unterschreiben, in der sie sich verpflichten, Deutsch- und Integrationskurse zu besuchen und bei Bedarf unbezahlte gemeinnützige Arbeit zu leisten – weil das Gesetz, um nicht gegen die gebotene Gleichbehandlung zu verstoßen, nicht nur Migranten in die Pflicht nimmt.

Arbeiterkammer NÖ fordert Korrektur der “Panne”

Also verlangte eine NÖ Bezirkshauptmannschaft diese Unterschrift jetzt auch von einer jungen Frau, die in den vergangenen sechs Jahren zwei in Deutschland lebte – aber in Österreich geboren wurde, die Schule besucht und vor Kurzem die Schlosser-Ausbildung über das AMS mit Auszeichnung abgeschlossen hat. “Dieser Fall zeigt, dass das Mindestsicherungsgesetz repariert werden muss”, konstatierte AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser in einer Aussendung am Dienstag. Auch eine weitere Panne müsse umgehend behoben werden – nämlich dass sich auch ältere Menschen für gemeinnützige Tätigkeiten bereithalten müssen.

Die junge Schlosserin wird höchstwahrscheinlich aber nicht im Deutschkurs landen. Denn die Behörde prüft nach Antragstellung, ob die Deutschkenntnisse ausreichen, hieß es in der AK auf APA-Nachfrage.

(APA/Red)

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