Aber: „es geht den Gerichten nicht darum, unter allen Umständen gleich eine Ordnungsstrafe zu verhängen, obwohl dies gesetzlich möglich wäre“, sagt Stütler.
Wer den Nachweis der Unkenntnis (etwa durch nicht zugestellte Ladungen) oder einer gerechtfertigten Verhinderung erbringen kann, dem droht nichts. Wer aber bewusst Ladungen ignoriert, begibt sich auf gefährliches Terrain. Das kann sogar bis zur Beugungshaft gehen. Auch für Zeugen. „Wenn jemand wiederholt nicht zum Termin erscheint, dann kommt zwangsweise die polizeiliche Vorführung zum Zug“, informiert der Gerichtssprecher.
Und kostspielig wird das ebenfalls. Und das nicht unbedingt nur in Bezug auf die gerichtlichen Ordnungsstrafen, die sich je nach der Einkommenssituation der Betroffenen orientieren. Das können 200 Euro oder mehr sein (die sich nach wiederholtem Nichterscheinen verdoppeln). „Nein, richtig teuer wird es dann, wenn die Verhandlung deshalb neu angesetzt werden muss. Denn dann hat der säumige Verantwortliche auch die Anwaltskosten zu tragen. Und die gehen dann meist in die Tausende“, warnt Stütler.
Den ausführlichen Artikel lesen Sie hier in der aktuellen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.