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Verlängerter Haftaufenthalt: Häftling bedrohte Aufseher

Richter Peter Mück sprach am Donnerstag das Urteil
Richter Peter Mück sprach am Donnerstag das Urteil ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Drei Monate Gefängnis für Häftling, der einem Beamten der Justizwache mit Schlägen gedroht hat.

Der Aufenthalt im Gefängnis wird sich für einen Häftling verlängern, weil er dort eine weitere Straftat begangen hat. Wegen gefährlicher Drohung gegenüber einem Beamten der Justizwache wurde am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch ein Strafhäftling zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte gab zu, dass er am 8. August in der Justizanstalt Feldkirch über andere Justizwachebeamte einem Aufseher ausrichten ließ, er werde von ihm Schläge bekommen.

21 Vorstrafen

Für diese leichte Form der gefährlichen Drohung sieht das Strafgesetzbuch bis zu ein Jahr Gefängnis vor. Die verhängte Strafe sei „das Billigste, das Sie bekommen können“, sagte Richter Peter Mück zum bereits mit 21 Vorstrafen belasteten Angeklagten. Er werde dennoch dagegen berufen, sagte der 55-Jährige. „Dann kriegen Sie in Innsbruck das Doppelte“, meinte der Richter.

Der Strafhäftling war von einem Sonderspaziergang im Gefängnishof frühzeitig zurück in seine Zelle gebracht worden. Das hatte ihn wütend gemacht und zu der strafbaren Äußerung verleitet. Der Häftling habe gegen die Auflage verstoßen, während des Spaziergangs nicht mit Mithäftlingen zu reden, sagten Justizwachebeamte als Zeugen.

Es hatte zuvor verbale Auseinandersetzungen zwischen dem Angeklagten und Mithäftlingen gegeben. Andere Insassen hätten ihn provoziert, sagte der Mann. Sie hätten ihn auch als „Kinderficker“ beschimpft. Wegen geschlechtlicher Nötigung war er einmal zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Derzeit befindet er sich wegen Diebstahls in der Justizanstalt.

„Schlechter“ Mond

Die Hauptverhandlung am vergangenen Montag hatte vertagt werden müssen. Die drei Haftaufseher hatten nach eigenen Angaben keine Zeugenladungen erhalten. Dem Angeklagten kam die Vertagung recht – er sagte, für einen Strafprozess wäre die Mondkonstellation eine ungünstige.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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