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Verkehrspolizist soll die Pistole gezogen haben

Vorarlberger Polizist soll Verkehrsteilnehmer Waffe an den Kopf gehalten haben.
Vorarlberger Polizist soll Verkehrsteilnehmer Waffe an den Kopf gehalten haben. ©APA (Themenbild)
Bezau, Bregenz - Polizist soll einem Verkehrsteilnehmer Dienstwaffe an den Kopf gehalten haben.

Hat ein Verkehrspolizist in einer Überreaktion auf einen frechen Verkehrsteilnehmer mit seiner Dienstwaffe auf ihn gezielt und sich damit wegen Amtsmissbrauchs mit einer schweren Nötigung strafbar gemacht? Dieser Frage geht derzeit die Landespolizeidirektion (LPD) nach.

Ermittlungen durch die LPD seien derzeit im Gange, teilte gestern auf Anfrage Stefan Morscher als Sprecher der Landespolizeidirektion in Bregenz mit. Deshalb könne abschließend noch nichts gesagt werden.

Verkehrskontrolle

Ein Polizist habe ihm bei einer Verkehrskontrolle im Bregenzerwald am vergangenen Donnerstag, dem 19. Juni, seine Pistole gegen den Kopf gehalten. Das wird angeblich in einer Anzeige eines Verkehrsteilnehmers behauptet, die bei der Polizeiinspektion Bezau erstattet wurde.

Bei einer Verkehrskontrolle im Bregenzerwald sei ein Beamter der Verkehrsabteilung der Landespolizeidirektion einem Moped nachgefahren, sagte Morscher. Dem Polizisten werde in der Anzeige zum Vorwurf gemacht, dass er bei der Anhaltung ohne Not seine Waffe gezogen habe.

Demnach soll der Verkehrspolizist mit seiner Dienstpistole auf einen Verkehrsteilnehmer gezielt haben, berichtet Morscher vom Inhalt der Anzeige. Ob die behauptete Drohung dem Mopedlenker oder dessen Mitfahrer gegolten haben soll, wisse er nicht, sagte der Polizeisprecher.

Angeblich behauptet der Verkehrsteilnehmer, ihm sei die Waffe gegen den Kopf gehalten worden. Ob es diesen Vorwurf gebe, konnte Morscher weder bestätigen noch dementieren.

Auch zu den Umständen des angeblichen Vorfalls könne er derzeit nichts sagen. Dem Vernehmen nach soll sich der Mopedfahrer oder sein Mitfahrer dem Beamten gegenüber frech und aufmüpfig verhalten haben. Um ihn zur Vernunft zu bringen, soll der Polizist die Waffe gezogen haben.

Wie sich der angezeigte Verkehrspolizist verantworte, sei ihm nicht bekannt, sagte Morscher. Er verwies auch dazu auf Ermittlungen, die noch nicht abgeschlossen seien.

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