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Verkehrskontrolle: Beamter musste zur Seite springen

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig ©APA
Feldkirch - Widerstand gegen die Staatsgewalt: Autolenker fuhr direkt auf Verkehrspolizisten zu.

Bei einer Verkehrskontrolle in Lustenau im Oktober 2016 fuhr ein Autolenker direkt auf einen in der Straße stehenden Polizisten zu. Der 27-jährige Verkehrspolizist musste zur Seite springen, um nicht angefahren zu werden. Das hat jedenfalls das Gericht festgestellt.

Dafür wurde der angeklagte Autofahrer gestern am Landesgericht Feldkirch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig gesprochen. Der mit drei Vorstrafen belastete 18-Jährige junge Mann wurde zu einer bedingten Haftstrafe von sieben Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt.

Der Lehrling muss dem Gericht zudem 200 Euro aus offenen Vorstrafen bezahlen. Er hat neuerlich Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen. Das Urteil, welches der Angeklagte annahm, ist noch nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen.

Polizisten gefährdet

Die vergleichsweise strenge Strafe für das Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt erklärte Richter Richard Gschwenter damit, dass es ein Unterschied sei, ob man sich gegen eine Festnahme wehre oder mit einem Fahrzeug einen Polizisten gefährde.

Kein Führerschein

Der angeklagte Autofahrer ließ sich damals nicht anhalten und fuhr einfach davon. Der 18-Jährige verfügte lediglich über einen Mopedführerschein. Außerdem war er mit einem nicht für den Verkehr zugelassenen Auto mit abgefahrenen Reifen unterwegs. Darüber hinaus hat der junge Türke für den Wagen die Kennzeichen des Autos seines Vaters verwendet.

Falsche Aussage bei Polizei

Die Polizei wollte einschreiten, weil der Angeklagte mit dem Auto Fahrmanöver mit durchdrehenden Rädern und Reifenspuren auf der Straße durchgeführt hatte. Sogenannte Burnouts.

Bei seiner polizeilichen Einvernahme hatte der Beschuldigte noch behauptet, er habe nicht am Steuer jenes Autos gesessen, welches die Polizei kontrollieren wollte. Die Strafen der Bezirkshauptmannschaft hätten rund 1000 Euro ausgemacht, berichtete er vor Gericht.

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