Wie die VN gestern berichteten, hat nun erstmals ein Missbrauchsopfer Klage gegen das Zisterzienserkloster Mehrerau eingebracht. Der 57-jährige gebürtige Bregenzer fordert 200.000 Euro an Schmerzengeld und Verdienstentgang. Der ehemalige Internatsschüler wurde, wie berichtet, Ende der 1960er-Jahre von einem Pater und Lehrer mehrfach vergewaltigt. Sollte sich das Kloster jedoch auf Verjährung berufen, könnte das Opfer leer ausgehen.
Zynisch
Die Plattform „Betroffene Kirchlicher Gewalt“ und der Mitbegründer der Pfarrer-Initiative, Helmut Schüller, forderten gestern einen Verjährungsverzicht der Kirche. „Nur so kann es zu einem gerechten Verfahren kommen“, sagte Plattform-Sprecher Sepp Rothwangl. Klagen von Betroffenen würden vielfach an der Verjährung scheitern. „Kardinal Schönborn hat diesbezüglich im Jahr 2010 erklärt, dass die Kirche in Missbrauchsfällen keine Verjährung geltend machen werde. Allerdings wendet Schönborns Anwalt heute schon im Vorfeld von Klagen die Verjährung an“, kritisiert Rothwangl. Es sei zynisch, so der Sprecher, von Aufarbeitung zu reden, „um sich dann sofort hinter einer möglichen Verjährung zu verstecken.“
„Auf Gerichtsweg einlassen“
Der heute 75-jährige Pater war wie berichtet bereits 1967 wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Im Zuge der Ermittlungen in den Jahren 2004 und 2009 zeigte er sich zu Vorwürfen von rund zehn Opfern geständig. Strafrechtlich sind die Taten verjährt. Seit 1982 war der ehemalige Mehrerauer Pater als Pfarrer im Ötztal tätig, 2010 wurde er suspendiert.
(VN/ Stadler)
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