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Verjährungsverzicht im Fall Mehrerau gefordert

Missbrauchsopfer klagt Mehrerau
Missbrauchsopfer klagt Mehrerau ©VOL.at/ Steurer
Schwarzach - Betroffenen-Plattform und Helmut Schüller von der Pfarrer-Initiative gegen Verjährung.
Missbrauchsopfer klagt Mehrerau

Wie die VN gestern berichteten, hat nun erstmals ein Missbrauchsopfer Klage gegen das Zisterzienserkloster Mehrerau eingebracht. Der 57-jährige gebürtige Bregenzer fordert 200.000 Euro an Schmerzengeld und Verdienstentgang. Der ehemalige Internatsschüler wurde, wie berichtet, Ende der 1960er-Jahre von einem Pater und Lehrer mehrfach vergewaltigt. Sollte sich das Kloster jedoch auf Verjährung berufen, könnte das Opfer leer ausgehen. 

Zynisch

Die Plattform „Betroffene Kirchlicher Gewalt“ und der Mitbegründer der Pfarrer-Initiative, Helmut Schüller, forderten gestern einen Verjährungsverzicht der Kirche. „Nur so kann es zu einem gerechten Verfahren kommen“, sagte Plattform-Sprecher Sepp Rothwangl. Klagen von Betroffenen würden vielfach an der Verjährung scheitern. „Kardinal Schönborn hat diesbezüglich im Jahr 2010 erklärt, dass die Kirche in Missbrauchsfällen keine Verjährung geltend machen werde. Allerdings wendet Schönborns Anwalt heute schon im Vorfeld von Klagen die Verjährung an“, kritisiert Rothwangl. Es sei zynisch, so der Sprecher, von Aufarbeitung zu reden, „um sich dann sofort hinter einer möglichen Verjährung zu verstecken.“

„Auf Gerichtsweg einlassen“

Die Kirche sollte sich auf den Gerichtsweg einlassen, meinte auch der frühere Leiter der kirchlichen Missbrauchs-Ombudsstelle der Erzdiözese Wien, Pfarrer Helmut Schüller. „Ich habe selbst erlebt, wie lange es dauert, bis Opfer über Missbrauch sprechen können“, sagte Schüller.
Plattform-Sprecher Rothwangl geht noch einen Schritt weiter und fordert gar „Hausdurchsuchungen nach belgischem Vorbild, um Vertuschung und Unterdrückung von Beweismitteln zu unterbinden.“ Und weiter: „Solange die Kirche, die Ombudsstellen und die Klasnic-Kommission alle Unterlagen unter Verschluss halten, können Verjährungsfristen nicht aufgebrochen werden.“

Der heute 75-jährige Pater war wie berichtet bereits 1967 wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Im Zuge der Ermittlungen in den Jahren 2004 und 2009 zeigte er sich zu Vorwürfen von rund zehn Opfern geständig. Strafrechtlich sind die Taten verjährt. Seit 1982 war der ehemalige Mehrerauer Pater als Pfarrer im Ötztal tätig, 2010 wurde er suspendiert.

(VN/ Stadler)

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