Eine Tabelle weist aus, an welchen Orten Sorgen wegen des Verhüllungsverbotes überflüssig sein sollten. Sie kann “als Orientierung genommen werden, ob die Verhüllung des Gesichts nach dem AGesVG am angegebenen Ort ‘zum Schutz vor Kälte’ bereits angemessen ist. Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf der Annahme, dass bereits ein ‘schwacher Kältestress’, der bei unter 0 Grad gefühlter Temperatur eintritt, ausreicht, um die Verhüllung des Gesichts durch einen Schal zum Schutz vor Kälte zu legitimieren. Zur Berechnung der gefühlten Temperatur wird die Wind-Chill-Formel des amerikanischen Wetterdienstes eingesetzt”, lautet die Erklärung der Daten auf der Webseite des Wieners.
Am Ende liegt die Entscheidung bei den Polizisten, die angewiesen wurden, “Fingerspitzengefühl” an den Tag zu legen, nachdem es seit der Einführung des Verhüllungsverbotes im Oktober 2017 bereits des Öfteren zu Amtshandlungen kam, die von einem großen Anteil der Bevölkerung als überflüssig erachtet wurden.
(Red./JES)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.