Seit der Einführung des sogenannten Verhüllungsverbotes gab es reichlich Kritik und Häme an dem Gesetz, das in Österreich seit Anfang Oktober in Kraft ist. Für Verwirrung sorgte die neue Bestimmung vor allem bei verkleideten Maskottchen und zu Halloween. Denn das Verhüllen des Gesichtes ist laut dem Gesetz nur unter bestimmten Bedingungen möglich. So sieht das AGesVG das Tragen von Schals vor dem Gesicht “bei Kälte” vor. Doch was ist kalt? Dieser Frage geht der 32-jährige Wiener Jakob Schindler-Scholz auf der Seite schal-legal.at nach, wie “kurier.at” berichtet. Die Website soll – ohne rechtliche Gewähr – zeigen, wann das Tragen eines Schals rechtlich erlaubt ist.
ZAMG-Wetterstationen sollen Auskunft liefern
Auf der Website sind ZAMG-Wetterstationen aufgelistet. Daneben finden sich Kästchen, die entweder rot (in dieser Region ist es noch nicht kalt genug) oder grün (das Verhüllen ist erlaubt) sind. Demnach wäre es in Bregenz momentan noch nicht erlaubt, einen Schal vor dem Gesicht zu tragen.
Schindler-Scholz arbeitet mit ZAMG-Echtzeitdaten, dem Wind-Chill-Faktor und der Annahme, dass ein “schwacher Kältestress”, welcher bei unter null Grad gefühlter Temperatur eintritt, ausreicht, um die Verhüllung zu legitimieren. Die Website sei laut Schindler-Scholz allerdings ein reines Privatprojekt, welches den weiten Ermessensspielraum des Gesetztes aufzeigen soll.
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