Wie die “Vorarlberger Nachrichten” in ihrer Mittwochausgabe berichten, stimmte die Emser Stadtvertretung mit 28:8 Stimmen für die Vereinbarung. Beschlossen wurde die Abmachung mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP. Dagegen stimmten die Mandatare der Emsigen und Grünen, der SPÖ und der Bürgerbewegung. Der Vertrag gilt ab 1. Juli.
Entfacht hatte den Streit eine Entscheidung der Emser Stadtvertretung, die im Dezember 2014 die Aufhebung der 1997 getroffenen Vereinbarung einer kompletten Befreiung und eine Steuer von drei Prozent beschlossen hatte. Damit musste das Cineplexx mit 1. Jänner 2015 drei Prozent der Karteneinnahmen an die Stadt abgeben. Dagegen wehrte sich der Kinobetreiber, die Streitparteien trafen sich vor dem Landesgericht Feldkirch wieder. Weil sich das Landesgericht nicht zuständig sah, wurde die Klage zurückgewiesen. Das Cineplexx habe sich an das Verwaltungsgericht zu wenden*.
Dem in weiterer Folge ausgehandelte Deal von 2,5 Prozent Vergnügungssteuer stimmte die Stadtvertretung am Dienstagabend schließlich zu. Damit würden gemäß aktueller Abmachung alljährlich 140.000 Euro in die Hohenemser Stadtkasse fließen. Federführend bei den Verhandlungen waren Dieter Egger und ein Vertreter der ÖVP.
Ganz und gar keine Freude hat der Hohenemser Vizebürgermeister Bernhard Amann (Emsinge und Grüne). Er hatte bereits im Vorfeld eine Vergnügungssteuer von acht Prozent gefordert. Das hätte Hohenems etwa 450.000 Euro statt der nunmehrigen 140.000 in die Kasse gespült. Gerade auch hinsichtlich der Gebühren für Müll und Land sah Amann eine Bevorzugung des Kinobetreibers. Und konstatierte, Egger werde einknicken.
Acht Prozent forderte auch die SPÖ. Und kündigte bereits vorab an, diesem “Kuhhandel” nicht zuzustimmen. So stellte Gerhard Unterkofler von der SPÖ den Antrag, den Beschluss zu vertagen, um eine Expertise von Land und Landesvolksanwalt einzuholen. Letztlich stimmten am Dienstagabend FPÖ und ÖVP für den Kompromissvorschlag. (red)
* Ergänzung: Das Oberlandesgericht Innsbruck stellte schließlich klar, dass das Landesgericht sehr wohl zuständig sei, der Prozess ist noch ausständig.
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