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Vergewaltigungsvorwurf: Anwälte bekämpfen Gibbs' Auslieferung nach Österreich

Die Staatsanwaltschaft Wien wartet auf die Entscheidung der französischen Behörden.
Die Staatsanwaltschaft Wien wartet auf die Entscheidung der französischen Behörden. ©APA (Symbolbild)
Dem US-Rapper Freddie Gibbs wird vorgeworfen, im Sommer 2015 zwei Frauen nach einem Gig in Wien missbraucht zu haben.
Freddie Gibbs: Vergewaltigung in Wien?

Nach der Festnahme des US-Rappers Freddie Gibbs am Donnerstag in Frankreich gibt es vorläufig noch keine Entscheidung über seine Auslieferung an Österreich. Der 33-Jährige, mit bürgerlichem Namen Frederick Tipton, soll im Juli 2015 nach einem Auftritt in Wien mit einem Security-Mann zwei Frauen mit k.o.-Tropfen willenlos gemacht und sich an ihnen vergangen haben.

Die heimische Justiz hatte einen internationalen Haftbefehl erlassen, nachdem Gibbs einen für 26. Mai geplanten Auftritt in Wien gecancelt hatte. Nach seiner Festnahme unmittelbar vor einem Gig in Toulouse befindet sich der Musiker nach Angaben der französischem Nachrichtenagentur AFP in der Justizanstalt von Seysses in der Nähe der französischen Stadt in Haft. Anwälte des 33-Jährige kündigten noch am Wochenende an, das Auslieferungsbegehren zu bekämpfen, da es sich bei den Vorwürfen um erfundene Beschuldigungen handle.

Innerhalb der Justiz in Wien geht man nicht davon aus, dass am Montag eine Entscheidung ergeht. “Es hängt von den französischen Behörden ab”, sagte Nina Bussek, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. “Fristen gibt es nicht.” Nach AFP-Angaben muss die französische Justiz in den kommenden Tagen über die beantragte Auslieferung an Österreich entscheiden.

Veranstalter habe nichts bemerkt

Seitens des Veranstalters des Konzertes im Juli 2015, die skalar music gmbh, hieß es auf APA-Anfrage, dass beim Auftritt ein Mitarbeiter anwesend war, aber “absolut nichts” von den angezeigten Vorfällen bemerkt habe. “Sonst hätten wir unverzüglich die Polizei verständigt”, wurde in einer schriftlichen Stellungnahme betont. Man habe auch keinen Einfluss, falls Musiker oder deren Sicherheitsmitarbeiter Gäste Backstage bringen.

Dem Veranstalter sei es von Künstlerseite nicht gestattet, “in deren Umkleideräume oder Hotelzimmer zu gehen, wo es ja angeblich zu der Tat kam”. Man habe erst später davon erfahren, dass es zu diesem Vorfall gekommen sein soll. Für das aktuell abgesagte Konzert ist skalar nicht mehr als Veranstalter aufgetreten.

(APA, Red.)

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