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Vergewaltigungsprozess: Suche nach Angeklagtem

64-jähriger Angeklagter dürfte in die Türkei zurückgekehrt sein.
64-jähriger Angeklagter dürfte in die Türkei zurückgekehrt sein. ©VOL.AT/Symbolbild
Feldkirch - Zur OLG-Verhandlung über seine Strafe erschien der 64-Jährige nicht. In erster Instanz wurde er in Feldkirch zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Das Ausmaß seiner Haftstrafe hätte am vergangenen Mittwoch festgelegt werden sollen. Der wegen mehrfacher Vergewaltigung seiner beiden Stieftöchter rechtskräftig schuldig gesprochene Angeklagte ist aber nicht zur Verhandlung über seine Strafberufung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) erschienen.Offenbar will sich der 64-Jährige seiner Strafe entziehen. Der seit 1971 in Vorarlberg lebende Türke sei vermutlich in die Türkei zurückgekehrt, sagte OLG-Pressesprecher Wigbert Zimmermann. Die Justiz werde den Aufenthaltsort des Pensionisten nun ausforschen lassen. Zu fünf Jahren Gefängnis war der einschlägig Vorbestrafte am 19. Oktober 2012 am Landesgericht Feldkirch verurteilt worden – wegen Vergewaltigung, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und Nötigung.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte am 26. Juni den Schuldspruch, der damit rechtskräftig wurde. Das Höchstgericht wies die Nichtigkeitsbeschwerde des die Vorwürfe bestreitenden Angeklagten zurück. Der OGH betraute das OLG mit der endgültigen Strafbemessung.

Der verheiratete Mann hat nach den Feststellungen der Gerichte im Bregenzerwald die zwei minderjährigen Töchter seiner langjährigen Lebensgefährtin über Jahre hinweg mehrfach vergewaltigt.

Er sei impotent gewesen

Der Pensionist gab an, er sei ab 2003 und damit zu den behaupteten Tatzeiten bereits impotent gewesen. Seine Ex-Lebensgefährtin sagte aber, sie habe mit ihm bis 2008 Sex gehabt. Zudem widersprachen zwei urologische Gutachter den Angaben des Angeklagten. Demnach sei es “im Bereich des Möglichen”, dass der Mann zu den fraglichen Zeiten Geschlechtsverkehr mit Samenerguss gehabt habe.

Der erste urologische Sachverständige war allerdings zunächst nach einem Test mit einem Potenzmittel zum Schluss gekommen, der 64-Jährige sei tatsächlich impotent. Daraufhin wurde der Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen.

Der Arzt testete den Türken dann noch einmal, dabei offenbar mit einer zu hohen Dosis des Potenzmittels. Der Pensionist hatte deshalb eine Dauererektion, die 18 Stunden lang angehalten haben soll. Er musste ins Krankenhaus gebracht werden. Die Staatsanwaltschaft verzichtete darauf, neuerlich einen Antrag auf Verhängung der Untersuchungshaft zu stellen. Der Türke erschien auf freiem Fuß zu seiner Feldkircher Verhandlung, aber eben nicht mehr zu jener in Innsbruck.

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