Es geht um die Vorwürfe der Vergewaltigung, der fortgesetzten Gewaltausübung, und des Schwangerschaftsabbruchs ohne Einwilligung der Schwangeren. Die Taten sollen sich in Lustenau und zwei anderen Vorarlberger Gemeinden, zum Teil aber auch in der Türkei ereignet haben. Der Tatzeitraum erstreckt sich von 1995 bis 2015. Der Prozess, bei dem ein mehrfacher Familienvater im Mittelpunkt steht, wurde sicherheitshalber für zwei ganze Tage anberaumt, doch ein früheres Urteil ist möglich.
Besonderer Fall
Außer, dass der noch Verheiratete eine Vorstrafe aus dem Jahr 2009 hat, war für die Medien nicht viel mehr in Erfahrung zu bringen. Die Öffentlichkeit wurde noch vor Vortrag der Anklageschrift ausgeschlossen weil bereits im Eröffnungsplädoyer intime Details zur Sprache kämen. So besteht nur – wie bei Sittlichkeitsprozessen häufig der Fall – die Möglichkeit, das öffentlich verkündete Urteil anzuhören. Was hinter dieser Causa steckt, wissen jedoch nur Verteidiger, Opfervertreter, Dolmetscher, Staatsanwalt und Schöffensenat.
(Red.)
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