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Vergewaltigungsfreispruch nun rechtskräftig

In dem aufwendigen Beweisverfahren konnte dem Angeklagten die Schuld nicht nachgewiesen werden.
In dem aufwendigen Beweisverfahren konnte dem Angeklagten die Schuld nicht nachgewiesen werden. ©VN (Symbolbild)
Feldkirch - 47-Jähriger kann nun endgültig aufatmen – Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil.

Vor Kurzem wurde ein Oberländer am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung freigesprochen. Er hat laut erstinstanzlicher Entscheidung seine damals 17-jährige Nichte vor 15 Jahren nicht zum Sex gezwungen, wie das die heute Erwachsene behauptet. Zwar ortete der psychologische Gutachter psychische Störungen wie Waschzwang, die geradezu typisch für Missbrauch sind. Doch Beweise und Fakten gab es zu wenig, die den bislang Unbescholtenen für Jahre hinter Gitter bringen hätten können.

Behörde schweigt

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wollte ihr „Nichtbekämpfen“ des Freispruchs nicht begründen. „Wir sahen offenbar keine Gründe“, so die knappe Antwort. Ob das Opfer am Boden zerstört ist oder auch mit einem solchen Ausgang gerechnet hat, war ebenfalls nicht zu erfragen. „Kein Kommentar“ ließ auch der Opferanwalt verlauten.

Somit bleibt nur die Auskunft von Verteidigerin Claudia Bogensberger, die bestätigt, dass ihr Mandant sehr erleichtert sei. Was noch im Raum steht, sind rund 7500 Euro Kosten, die den Freigesprochenen das Verfahren gekostet hat. Am Freispruch gibt es aber endgültig nichts mehr zu rütteln. Das Bangen hat nun ein Ende.

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