Im November vergangenen Jahres wurde verhandelt und vertagt. Der Beschuldigte behauptete, er sei impotent, was ein Gutachten zunächst bestätigte. Ein zweites Gutachten verneinte dies jedoch und stellt offenbar fest, dass der Mann doch zum Beischlaf fähig sei.
Angeklagter enthaftet
Anfangs saß der Angeklagte in U-Haft, nach dem ersten Gutachten wurde er enthaftet. Nach dem zweiten Gutachten wurde er allerdings nicht wieder in U-Haft genommen. Laut Anklagebehörde kein außergewöhnliches Vorgehen. „Es liegen zwei erheblich voneinander abweichende Gutachten vor, nun warten wir die nächste Hauptverhandlung ab“, so Heinz Rusch, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft.
Drittes Gutachten nötig?
Beim nächsten Mal wird entschieden, ob man allenfalls noch ein drittes Gutachten benötigt oder den Fall auch so klären kann. Die zwei jungen Frauen, die den Mann belasten, wissen jedenfalls, dass der mutmaßliche Vergewaltiger auf freiem Fuß ist.
Im Falle einer Verurteilung drohen dem Mann bis zu zehn Jahre Haft. In diesem Prozess gab es zudem noch einen Verteidigerwechsel, auch das kostet Zeit. Steht ein Rechtsvertreter fest, muss erst ein neuer Termin im vollen Terminplan der Richterin gefunden werden. Bis dahin heißt es für Angeklagten und mutmaßliche Opfer warten.
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