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Vergewaltigung durch Unbekannte erfunden

Der Schuldspruch erfolgte wegen falscher Beweisaussage und Vortäuschung einer Straftat.
Der Schuldspruch erfolgte wegen falscher Beweisaussage und Vortäuschung einer Straftat. ©Symbolbild/Bilderbox
Geldstrafe für unbescholtene 26-Jährige, die vortäuschte, das Opfer eines Verbrechens gewesen zu sein.

Vor der Polizei hat die 26-Jährige als Zeugin wahrheitswidrig angezeigt, sie sei von Unbekannten vergewal­tigt worden. Dafür wurde die unbescholtene Angeklagte ges­tern am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil, das die Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Christina Krabichler nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Der Schuldspruch erfolgte wegen falscher Beweisaussage und Vortäuschung einer Straftat. Die mögliche Höchststrafe betrug drei Jahre Gefängnis.

Ihre Mandantin habe wegen Verlustängsten vorgetäuscht, das Opfer eines Verbrechens geworden zu sein, sagte Verteidigerin Martina Jäger. Sie habe Angst gehabt, von ihrem Freund verlassen zu werden.

Die 26-Jährige hatte vor der Polizei zu Protokoll gegeben, sie sei im Zimmer eines Gasthauses im Bezirk Feldkirch morgens aufgewacht. Ein nackter Mann sei auf ihr gelegen und ein anderer Mann neben ihr im Bett. Ein weiterer Mann habe im Zimmer ihre Jacke und ihre Tasche durchwühlt.

Der auf ihr liegende nackte Mann habe sie zunächst daran gehindert, das Bett zu verlassen, sagte die Anzeige erstattende Zeugin. Denn er habe ihre Oberarme festgehalten und zu ihr gesagt, der neben ihr liegende Mann müsse noch lernen. Letztendlich sei es ihr gelungen, sich zu befreien. Sie habe sich notdürftig bekleiden und flüchten können.

Psychische Störung. Bei einer späteren Einvernahme vor der Polizei gab die junge Frau zu, das Erzählte erfunden zu haben. Ihre Mandantin leide an einer psychischen Störung, sie habe sich gleich nach dem Vorfall freiwillig in ein psychiatrisches Krankenhaus einliefern lassen, teilte Verteidigerin Jäger mit.

Weil Gerichte auf wahrheitsgetreu aussagende Zeugen angewiesen seien, sei die Strafe zur Gänze unbedingt zu verhängen gewesen, sagte Richterin Claudia Hagen in ihrer Urteilsbegründung.

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