Vergabenachprüfungsgesetz in der Begutachtung. - © Symbolbild/Bilderbox
Der Bundesgesetzgeber hat im Bundesvergabegesetz ein neues Vergabeverfahren vorgesehen: die Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung. Mit der vorliegenden Novelle zum Vergabenachprüfungsgesetz sollen insbesondere jene Rechtsschutzbestimmungen erlassen werden, die im Zusammenhang mit dieser neuen Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung erforderlich sind.
Daneben erfolgen noch Klarstellungen im Zusammenhang mit den gesondert anfechtbaren Entscheidungen bei Direktvergaben und der Zuständigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Nachprüfung allfälliger Vergaben im Anwendungsbereich des neuen Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2011.
(VLK)