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Verfassungsgerichtsurteil: Bettelverbot in Vorarlberg auf dem Prüfstand

Bettelverbote müssen gut begründet sein, betont der VfGH.
Bettelverbote müssen gut begründet sein, betont der VfGH. ©VOL.AT/Paulitsch
Nach der teilweisen Aufhebung des Bettelverbots in Bregenz rücken nun die Bettelverbote anderer Städte in den Blickpunkt. Vor allem Bludenz müsse nachbessern, ist Nina Tomaselli von den Grünen überzeugt.

Ein absolutes Bettelverbot bei Veranstaltungen sei nicht begründbar, erklärt der Verfassungsgerichtshof mit Blick auf das Bettelverbot von Bregenz. Das Bettelverbot auf Marktplätzen an Markttagen bleibt rechtens. Landtagsabgeordnete Nina Tomaselli von den Vorarlberger Grünen begrüßt die Entscheidung als Klarstellung für die Betroffenen.

Betteln als Menschenrecht

Stilles Betteln gilt als Menschenrecht, aggressives Betteln ist in Vorarlberg verboten. Landeshauptmann Markus Wallner und die Freiheitlichen stellen sich hinter das Verbot, verlangen aber wasserdichte Verordnungen. Nicht zuletzt die Grünen hätten auf einen sensiblen Umgang mit den Menschenrechten beharrt. Nun komme auf die Landeshauptstadt einigen Verwaltungsaufwand zu, schließlich müsse man die zu Unrecht ausgestellten Strafbescheide rückabwickeln. Die Entscheidung des Gerichtshofs könnte sich auch auf die Bettelverbote in anderen Vorarlberger Städte auswirken.

Bludenz

In Bludenz herrscht ein sektorales Bettelverbot für die Innenstadt bis zum Bahnhof und der Fußgängerunterführung Richtung Bürs. Aus Sicht Tomasellis werde sich vor allem das Bettelverbot in der Alpenstadt ändern müssen, um der höchstrichterlichen Entscheidung Rechnung zu tragen. Die Landtagsabgeordnete ist jedoch nicht sehr zuversichtlich, dass Bludenz und auch Feldkirch von sich aus hier Schritte setzen.

Das Bettelverbot in Bludenz liegt bereits vor dem Verfassungsgerichtshof. Für Anpassungen sieht Bürgermeister Josef “Mandi” Katzenmayer gegenüber dem ORF keine Notwendigkeit. Die Bettler würden sonst den Passanten bis in die Kirche hinein folgen, lädt er die Verfassungsrichter zum Lokalaugenschein ein.

Dornbirn

Das Bettelverbot in Dornbirn wurde bereits 2016 vor dem Verfassungsgerichtshof verhandelt – und bestätigt. Verboten ist das stille Betteln auf dem Marktplatz während den Marktzeiten. Daran wird sich in der Messestadt künftig nichts ändern, Anpassungen seien keine geplant.

Feldkirch

In Feldkirch ist das stille Betteln bei Veranstaltungen wie Märkten verboten. Ebenfalls darf auch nicht vor Schulen, Krankenhäusern, Fußgängerunterführungen und weiteren vergleichbaren Orten gebettelt werden. Stadtsprecherin Martina Podgornik betont, dass das Urteil der Montfortstadt noch nicht vorliege. Nach dem derzeitigen Wissenstand sieht man jedoch keinen Änderungsbedarf, man werde das Urteil bei Vorliegen jedoch noch genau analysieren.

Hohenems

2015 machte sich Dieter Egger noch für ein Bettelverbot in der Grafenstadt stark, bis heute wurde jedoch keines erlassen. Man beobachte die Situation laufend, betont Stadtsprecher Johannes Neumayer. Aktuell würden nur vereinzelt Bettler auftreten, sieht man in Hohenems keinen Handlungsbedarf. Ein allgemeines Bettelverbot fehle durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts ohnehin die rechtliche Grundlage.

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