Eine ähnliche Verordnung, die einem “absoluten” Bettelverbot entsprach, hatte die Stadt Salzburg. 2012 beurteilte dies der VfGH als verfassungsrechtlich unzulässig.
Anlass der Prüfung des Bettelverbots in Feldkirch ist die Beschwerde einer Frau, die wegen “stillen” Bettelns in der Feldkircher Innenstadt eine Geldstrafe von 200 Euro ausfasste. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg bestätigte die Strafe, was die Frau veranlasste, sich an das Höchstgericht zu wenden. Eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Verbots wird der VfGH in einer der kommenden Sessionen fällen, hieß es.
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