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Verfassungsgerichtshof bestätigt Flächenwidmung für Raststätte Hörbranz

Der neuen Raststätte steht nichts mehr im Weg
Der neuen Raststätte steht nichts mehr im Weg ©Rhomberg
Hörbranz - Der Flächenwidmungsplan der Vorarlberger Marktgemeinde Hörbranz im Zusammenhang mit einer geplanten Autobahn-Raststätte ist nicht gesetzwidrig. Zu diesem Schluss kam der Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis vom 8. März 2017.
Alle Bechwerden abgewiesen
Abrissarbeiten haben begonnen
Raststätte Hörbranz: Abrissarbeiten

Der Flächenwidmungsplan war bereits zum zweiten Mal Thema für die Richterinnen und Richter. 2014 hatte der Verfassungsgerichtshof den Flächenwidmungsplan auf Antrag der damaligen Vorarlberger Landesvolksanwältin wegen Mängeln in der Kundmachung auf gehoben. Die Gemeindevertretung von Hörbranz beschloss daraufhin den Flächenwidmungsplan in identer Fassung noch einmal.

Landesvolksanwalt sah Gesetzesverletzung

Der amtierende Landesvolksanwalt sah in dieser Vorgangsweise eine Gesetzesverletzung. Er argumentierte, die Gemeinde hätte eine neuerliche Grundlagenforschung durchführen und den Flächenwidmungsplan zur Einsicht auflegen müssen. Der Verfassungsgerichtshof hält diese Einwände für nicht zutreffend. Angesichts der Tatsache, dass der Verfassungsgerichtshof nur die Kundmachung aufgehoben hatte, musste die Marktgemeinde Hörbranz “ausschließlich die Kundmachung der Änderung des Flächenwidmungsplanes in gesetzmäßiger Form (und nicht auch das gesamte Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes) nachholen”, heißt es in dem Erkenntnis.

15 Monate Bauzeit

Das Raststättenprojekt auf dem Areal des ehemaligen Autobahnzollamts umfasst auf der Einreiseseite ein Restaurant mit Terrasse, einen Shop, eine Tankstelle sowie Stellplätze für Pkw und Lkw. Auf der Ausreiseseite sind Stellplätze und Tankzapfsäulen für Lkw geplant. In das Vorhaben sollen knapp 15 Millionen Euro investiert werden. Die Bauzeit wird von der Raststation Hörbranz GmbH mit rund 15 Monaten angegeben.

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