Der ehemalige Vizekanzler Hubert Gorbach hat den VfGH bezüglich eines negativen Bescheids des Vorarlberger Landesverwaltungsgerichts gegen seinen Antrag auf Rückwirkende Auszahlung seines Ruhebezugs angerufen. Für den ehemaligen FPÖ-Politiker ist vor allem die Anhebung des Pensionsalters von 56,5 auf 62 beziehungsweise 65 Jahre verfassungswidrig. Zudem sei in seinem Fall das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums sowie der Vertrauensschutz verletzt worden.
Bettelverbot wird geprüft
Zudem befassen sich die Verfassungsrichter mit dem Bettelverbot in Bregenz. Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda wandte sich im vergangenen Jahr in der Sache an den VfGH. Für ihn ist die Verordnung, die das betteln an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten untersagt, rassistisch und räumlich zu weitreichend. Im vergangenen November hatte das Höchstgericht das Bettelverbot in Dornbirn bestätigt.
Die Entscheidungen des VfGH zu beiden Fällen werden erst in einigen Wochen erwartet. Die erste Beratungssession des Verfassungsgerichtshofs wird voraussichtlich bis zum 18. März andauern.
(red)
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