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Verfassungsgerichtshof berät über Gorbach und Bettel-Verbot

Der Verfassungsgerichtshof befasst sich seit Donnerstag mit den Pansionsansprüchen des ehemaligen Vizekanzlers Hubert Gorbach.
Der Verfassungsgerichtshof befasst sich seit Donnerstag mit den Pansionsansprüchen des ehemaligen Vizekanzlers Hubert Gorbach. ©VN/Stiplovek
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) befasst sich seit Donnerstag mit einer Beschwerde des ehemaligen Vizekanzlers Hubert Gorbach hinsichtlich der Regelung zur Politikerpersion des Landes Vorarlbergs. Wie "ORF Vorarlberg" berichtet, steht auch das Bregenzer Bettelverbot auf der Agenda der Verfassungsrichter.
Landesverwaltungsgericht weist Gorbach-Beschwerde ab
Höchstgericht bestätigt Dornbirner Bettelverbot

Der ehemalige Vizekanzler Hubert Gorbach hat den VfGH bezüglich eines negativen Bescheids des Vorarlberger Landesverwaltungsgerichts gegen seinen Antrag auf Rückwirkende Auszahlung seines Ruhebezugs angerufen. Für den ehemaligen FPÖ-Politiker ist vor allem die Anhebung des Pensionsalters von 56,5 auf 62 beziehungsweise 65 Jahre verfassungswidrig. Zudem sei in seinem Fall das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums sowie der Vertrauensschutz verletzt worden.

Bettelverbot wird geprüft

Zudem befassen sich die Verfassungsrichter mit dem Bettelverbot in Bregenz. Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda wandte sich im vergangenen Jahr in der Sache an den VfGH. Für ihn ist die Verordnung, die das betteln an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten untersagt, rassistisch und räumlich zu weitreichend. Im vergangenen November hatte das Höchstgericht das Bettelverbot in Dornbirn bestätigt.

Die Entscheidungen des VfGH zu beiden Fällen werden erst in einigen Wochen erwartet. Die erste Beratungssession des Verfassungsgerichtshofs wird voraussichtlich bis zum 18. März andauern.

(red)

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