Herzog bezeichnete die Entscheidung von Ermittlungsrichter Jean-Michel Gentil als “ungerecht” und kündigte an, sofort Einspruch gegen das Ermittlungsverfahren einzulegen.
Nach Angaben übereinstimmender Quellen fiel die Entscheidung nach einer mehrstündigen Gegenüberstellung mit vier Bediensteten von Bettencourt, darunter ein früheres Zimmermädchen und eine Krankenschwester der alten Dame. Nach Herzogs Angaben war Sarkozy als Zeuge befragt worden wegen Ausnutzung von Bettencourts Schwäche im Jahr 2008 sowie wegen Hehlerei-Vergehen am 19. Jänner und 5. Februar 2007. 2008 war Bettencourt mit ihrem damaligen Vertrauten Patrice de Maistre zu Besuch im Elysée-Palast, 2007 traf sich Sarkozy damaliger Wahlkampf-Schatzmeister Eric Woerth mit de Maistre.
Bei der sogenannten Bettencourt-Affäre geht es um den Vorwurf, dass die heute 90-Jährige, die laut ärztlichen Gutachten bereits seit 2006 an fortschreitender Demenz leidet, den Präsidentschaftswahlkampf Sarkozys im Jahr 2007 mit illegalen Spenden unterstützt haben könnte. Vertraute sollen die Milliardärin, die nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war, ausgenutzt haben. Eine frühere Buchhalterin Bettencourts behauptet, sie habe für eine Wahlkampfspende 15. 000 Euro Bargeld organisieren sollen. Andere Mitarbeiter wollen prall gefüllte Umschläge gesehen haben.
Die Justiz prüft unter anderem auffällige zeitliche Übereinstimmungen zwischen Bar-Abhebungen von Bettencourts Konten und möglichen Treffen Sarkozys oder seiner Vertrauten mit der Milliardärin. Durch die Befragung von Bettencourts Angestellten sollte rekonstruiert werden, wie oft Sarkozy Bettencourt traf. Herzog bekräftigte, Sarkozy habe die Milliardärin nur ein Mal im Februar 2007 getroffen.
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