Bei der Übergabe der Probe soll der 27-Jährige angedeutet haben, er könne bei Bedarf eine größere Menge besorgen. Weil der vermeintliche Kunde Interesse vorgab, traf sich der 27-Jährige gemeinsam mit seinem 36 Jahre alten Bekannten vier Tage später mit diesem und bot ihm 140 Gramm Speed an. Der verdeckte Ermittler lehnte ab. Ihm soll die offerierte Menge zu gering gewesen sein.
Gratis-Probe für verdeckten Ermittler
Nachdem eine weitere Gratis-Probe den Besitzer gewechselt hatte und Anfang März erstmals 31 Gramm verkauft wurden, bedrängte der verdeckte Ermittler weiter seine beiden Ansprechpartner. Daraufhin erklärte der ältere, er werde nach Polen fahren und Nachschub besorgen.
Nachdem der 36-Jährige das Gift beschafft hatte, bestellte er den vorgeblichen Kunden in seine Wohnung in Wien-Fünfhaus. Dort sollte dieser am 14. März um 3.500 Euro das halbe Kilo Speed erhalten. Als sich der 36-Jährige weigerte, den verdeckten Ermittler auf die Straße zu begleiten, der vortäuschte, das Geld in seinem Pkw vergessen zu haben, löste der Polizist den Zugriff aus.
Speed in die Toilette geworfen
Bevor Kollegen des Polizeibeamten die Wohnung stürmten, riss der 27-Jährige den Joghurtbecher mit dem Speed an sich, lief aufs WC und versuchte das Beweismittel verschwinden zu lassen, indem er das Suchtgift in der Toilette hinunterspülte. Das gelang ihm allerdings nicht zur Gänze. Ein geringer Teil konnte noch sichergestellt und chemisch-toxikologisch untersucht werden. Das Speed wies einen Reinheitsgehalt von 8,2 Prozent auf.
Drogen-Dealer vor Gericht geständig
Die beiden Angeklagten legten vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Wolfgang Etl) Geständnisse ab. Ihre Verteidiger Philipp Winkler und Nikolaus Rast hinterfragten allerdings die Vorgangsweise des verdeckten Ermittlers, die sie nur bedingt mit der StPO in Einklang fanden. Der Beamte habe die beiden ursprünglich im Kleinkriminellen-Bereich agierenden Männer regelrecht zur Anschaffung einer großen Suchtgiftmenge animiert, was an sich nicht zulässig sei, so die Verteidiger. Die Urteile – drei bzw. zwei Jahre unbedingte Haft – sind bereits rechtskräftig. (APA)
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