13. Oktober 2012 08:16; Akt.: 13.10.2012 08:16

Verbotsgesetz-Prozess: Wiederbetätigung in Zelle

17-Jähriger am 21. November vor Gericht: Hitlergruß und "Sieg Heil!" als Polizeihäftling. 17-Jähriger am 21. November vor Gericht: Hitlergruß und "Sieg Heil!" als Polizeihäftling. - © Bilderbox/Symbolbild
von NEUE/Seff Dünser - Einen schlechten Aprilscherz erlaubte sich ein 17-Jähriger am 1. April. In einer Zelle der städtischen Sicherheitswache in Bregenz beging der Polizeihäftling nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine politische Straftat.

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Der arbeitslose Bregenzer wurde angeklagt, vor sieben Polizeibeamten den Hitlergruß gemacht und dabei lautstark “Heil Hitler!” geschrien zu haben. Das gehe aus der Anklageschrift hervor, berichtete Reinhard Flatz als Pressesprecher des Landesgerichts Feldkirch.

Der Angeklagte muss sich am 21. November am Landesgericht in einem Schwurgerichtsprozess unter dem Vorsitz von Richterin Claudia Hagen wegen NS-Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz verantworten. Der Strafrahmen für den angeklagten Paragrafen 3g beträgt ein bis zehn Jahre Haft. Bei einer Hausdurchsuchung beim Beschuldigten wurden NS-Devotionalien gefunden, darunter auch Neonazi-Musik.

Der Angeklagte war bislang geständig, zur Tatzeit alkoholisiert, aber noch orientiert. Der 17-Jährige soll bestätigt haben, der rechten Szene anzugehören. Der Bursche ist mit einer Vorstrafe belastet. Im Polizeiarrest soll er sich am 1. April nach einer Ordnungsstörung befunden haben.

Geschworenenprozesse nach dem Verbotsgesetz häufen sich in letzter Zeit. Werden mehr solche Straftaten begangen oder mehr angeklagt? Es werde unter der neuen Leitung der Staatsanwaltschaft mehr angeklagt, meinen auch Feldkircher Strafrichter.

Gesetzesänderung

Richter treten für eine Gesetzesänderung ein. Derzeit werde mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Ihrer Meinung nach sollte der Strafrahmen herabgesetzt und Einzelrichter oder Schöffensenate zuständig werden. Dann werde es aber auch Freisprüche geben, meint ein Richter – wegen fehlender subjektiver Tatseite. Angeklagt werde aber schon jetzt nur, wer erwiesenermaßen eine rechtsradikale Gesinnung habe, kontert Chef-Staatsanwalt Wilfried Siegele.



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