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Verbesserungsvorschläge: Rechnungshof tadelt das AMS

Beim AMS gibt es einige Baustellen, so der Rechnungshof.
Beim AMS gibt es einige Baustellen, so der Rechnungshof. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Nach der Prüfung des AMS durch den Rechnungshof sind viele Baustellen ans Licht gekommen. Besonders in Sachen Effizienz und Steuerung muss das Arbeitsmarktvervice aufholen.

Die Zahl der Planstellen beim AMS stieg von 2011 bis 2015 um sieben Prozent von 4.872 auf 5.230. Wesentlich stärker stieg die Zahl der Arbeitslosen, nämlich um 44 Prozent von 246.702 (im Jahresschnitt) im Jahr 2011 auf 354.332 im Jahr 2015. Noch höher war die Zahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen, diese stieg von 835.647 im Jahr 2011 auf 951.024 im Jahr 2015, also um 14 Prozent.

Das AMS habe im Bereich seiner kaufmännischen Steuerungsinstrumente “erhebliche Mängel” aufgewiesen und den Kostenstrukturen sowie der Kostenverantwortung kaum Augenmerk geschenkt. Dadurch konnte ein wesentliches Ziel der Ausgliederung, die Leistungserbringung effizienter zu gestalten, nicht gewährleistet werden bzw. konnten das AMS und das Sozialministerium die Effizienz der Leistungserbringung nicht beurteilen, kritisiert der Rechnungshof und empfiehlt dem AMS, ein umfassendes Controlling einzuführen und die Gebarungsabwicklung vermehrt über Ziele zu steuern.

AMS-Gelder seien durch die Politik vorgegeben

Das AMS entgegnete in seiner Stellungnahme, es habe bereits ein fundiertes adäquates Controllingsystem entwickelt. Die für das AMS verfügbaren Ressourcen (Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik, Personal- und Sachaufwand) seien durch die Politik fix vorgegeben. Effizienz bedeute somit für das AMS infolge des fix vorgegebenen Inputs die Optimierung des Outputs und Outcomes.

Die Prüfer des Rechnungshofs orteten beim AMS auch eine abnehmende Wirksamkeit der Fördermaßnahmen: “Seit dem Jahr 2010 nahm die Effektivität von arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen, die seit Jahren von einem andauernden Diskussionsprozess begleitet wurden, ab. Ferner fehlten geeignete im Rahmen der Budgetvorgaben bis 2019 finanzierbare Konzepte zur künftigen Betreuung der Personen mit niedrigen Integrationschancen”, heißt es im Bericht.

Kommunikationssystem zu aufwendig

Die “Integrierte Multichannel Strategie” des AMS, wonach Kunden die AMS-Mitarbeiter sowohl persönlich, telefonisch oder elektronisch erreichen können, wird vom Rechnungshof als zu aufwendig kritisiert. Dadurch sei die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter nicht gesunken, sondern gestiegen. Das AMS hingegen beharrt in einer Stellungnahme darauf, man verfolge als kundenorientierte Organisation eine Multichannelstrategie (persönlicher, telefonischer, elektronischer Channel), wobei ein Ausbau der elektronischen Kommunikation und eine Erhöhung des Nutzungsgrades der e-Channels angestrebt werde. Zwingende Vorgaben lehne man ab, da man den Kundinnen und Kunden einen niederschwelligen Zugang ermöglichen wolle.

Neue Struktur mit Mehrheit für Bund

Schließlich hat der Rechnungshof noch grundsätzliche Vorschläge für das Arbeitsmarktservice: “Ein neues Modell zur strategischen Steuerung des AMS sollte entwickelt werden. Dabei wäre die derzeitige Form der Ausgliederung des AMS mit einem eigenen und übertragenen Wirkungsbereich sowie parallele Aufsichtsregelungen durch einen vollständig ausgegliederten Rechtsträger zu ersetzen”, heißt es.

Der neue Rechtsträger sollte vom Sozialministerium mittels Leistungsvereinbarungen mit der Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Vorgaben beauftragt werden. “Im Sinne dessen wäre in den Eigentümergremien des AMS die Stimmenmehrheit für den Bund sicherzustellen sowie der Bund als Eigentümer mit unmittelbaren Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten auszustatten.” Derzeit haben die Sozialpartner (Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, ÖGB und Industriellenvereinigung) auf allen Ebenen Mitwirkungsrechte.

AMS-Reform bereits im Jahr 2000 gescheitert

Das AMS ist diesbezüglich jedoch skeptisch: Ein vollständig ausgegliederter Rechtsträger wäre ein AMS, das auch die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitsmarktförderung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung betreibt – statt wie jetzt im übertragenen Wirkungsbereich im Namen und auf Rechnung des Bundes. Eine solche Konstruktion würde einen hohen Rückstellungsbedarf im AMS bedingen und damit eine hohe Kapitalausstattung. Daran sei schon im Jahr 2000 die von der damaligen Bundesregierung geplante und ähnlich angelegte Reform des AMS (Umwandlung in GmbH) gescheitert, heißt es in einer Stellungnahme des AMS.

AK-Präsident warnt vor Rückschritt

Arbeiterkammer-Präsident Rudolf Kaske hat heute vor Überlegungen gewarnt, die Sozialpartner aus dem Arbeitsmarktservice hinauszudrängen, wie es der Rechnungshof vorschlägt. “Das käme einer Verstaatlichung des Arbeitsmarktservice gleich und wäre ein Rückschritt in Sachen Mitbestimmung”, so Kaske am Freitag in einer Aussendung.

Derzeit sind die Stimmverhältnisse im Verwaltungsrat, dem obersten Gremium: Drei Arbeitgeber, drei Arbeitnehmer und drei Stimmen der Regierung. Zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte wie Budgets, Immobiliengeschäfte oder Verpflichtungen über 3,5 Mio. Euro bedürfen der Zustimmung des Sozial- und Finanzministeriums. Die Sozialpartner aus den Strukturen hinauszudrängen sei nicht ratsam, denn sie bringen ihre Expertise ein und sorgen für Akzeptanz der Arbeitsmarktpolitik, warnt das AMS.

IT-Probleme kein Grund zur Sorge

Betreffend der im Rechnungshof-Bericht angesprochenen IT-Probleme ist das AMS zuversichtlich: Nach Releases tauchen hin und wieder Probleme auf, insbesondere betreffend der Geschwindigkeit der Systeme. Die Probleme seien jedoch binnen weniger Tage behoben, heißt es.

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