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Verbesserungen im Straf- und Maßnahmenvollzug sollen rasch kommen

Justizminister Brandstetter hofft auf rasche Verbesserungen.
Justizminister Brandstetter hofft auf rasche Verbesserungen. ©APA
"Rasch und effizient" will Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) notwendige Verbesserungen im Straf- und Maßnahmenvollzug nach der Auflösung der Vollzugsdirektion und der Wiederansiedlung des Strafvollzugs im Justizministerium umsetzen. Die neu geschaffene Sektion sieht er als "Turboschub" für weitere Reformen, sagte er.
Strafvollzug neu geregelt
Einschlusszeiten "unzumutbar"

Der Strafvollzug sei “eine große Baustelle”, die mit 1. Juli ins Leben gerufene Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen “ein Meilenstein” und zugleich Voraussetzung, um diesen Bereich in qualitativer Hinsicht an internationale Standards heranführen zu können, betonte Brandstetter. Als Garant dafür bezeichnete er Erich Mayer, den Leiter der neuen Strafvollzugs-Sektion, dem Brandstetter “Fachkompetenz und Durchschlagskraft” bescheinigte. Unter Anspielung auf Mayers Alter bemerkte Brandstetter launig: “Herkules war glaube ich auch 40, als er den Stall des Augias ausgemistet hat.”

Maßnahmenvollzug steht im Mittelpunkt

Besonderes Augenmerk soll dabei auf den Maßnahmenvollzug gelegt werden. “Zurechnungsunfähige sind Patienten und als solche zu behandeln”, betonte Brandstetter. Verstärkt sollen daher Krankenanstalten-Träger mit ins Boot geholt werden, wobei die hinsichtlich der Finanzierung geführten Gespräche mit den Ländern laut Brandstetter “konstruktiv” verlaufen.

Von den rund 400 zurechnungsunfähigen Straftätern ist derzeit etwa die Hälfte in verschiedenen psychiatrischen Krankenhäusern untergebracht. Für den Rest stehen mit den Justizanstalten Göllersdorf und Asten zwei Sonderstrafanstalten zur Verfügung. Speziell Asten sei “ein Vorzeigemodell” und funktioniere gut, berichtete der neue Sektionschef. Die dortigen Kapazitäten habe man zuletzt von 90 auf 150 Plätze für infolge höhergradiger geistiger Abnormität nicht schuldfähige Personen ausgeweitet, gab Mayer bekannt.

Kompetenzstelle für jugendliche Häftlinge

Die für jugendliche Häftlinge eingeführte Sozialnetzkonferenz soll es zukünftig auch bei bedingten Entlassungen aus dem Maßnahmenvollzug geben. Grundsätzlich soll bei der Behandlung und Betreuung der Untergebrachten die therapeutische Ausrichtung im Vordergrund stehen. Im Ministerium wurde dafür eine eigene Kompetenzstelle eingerichtet. Eine eigene, von Psychologen geleitete Clearingstelle soll bereits unmittelbar bei der Einweisung eine Weichenstellung für eine zielgerichtete Betreuung vornehmen und einen konkreten Behandlungsplan festlegen. Außerdem sollen die Entlassungsvoraussetzungen neu definiert werden.

Brandstetter sieht Nachholbedarf

Nachholbedarf sehen Justizminister Brandstetter und Generaldirektor Mayer auch im Frauenstrafvollzug. Im Jugendvollzug soll es wiederum in einzelnen Bundesländern “Kompetenzzentren” geben. Die notorisch überbelegte Justizanstalt Wien-Josefstadt möchte Mayer von jugendlichen Häftlingen “befreien”, wie er formulierte: Nach Verhängung der U-Haft sollen Jugendliche und junge Erwachsene nur mehr die ersten 14 Tage dort verbringen und dann in die Jugendstrafanstalt Gerasdorf überstellt werden, die weit besser auf die Bedürfnisse dieser Gruppe ausgerichtet ist, zumal es dort schulische und berufliche Aus- bzw. Fortbildungsmöglichkeiten gibt. Wie Mayer in diesem Zusammenhang berichtete, wird in Gerasdorf eine am aktuellen technischen Stand befindliche Autowerkstatt eingerichtet, um interessierten Jugendlichen eine zeitgemäße Ausbildungsmöglichkeit bieten zu können.

Um sicherzustellen, dass in den heimischen Gefängnissen keine Missstände einreißen, kann die Generaldirektion auf eine eigene Kontrolleinheit zurückgreifen. Ein Inspektionsdienst wird demnach unangekündigte Kontrollen in den Justizanstalten durchführen – “auch nachts und an den Wochenenden”, wie Mayer präzisierte. (APA)

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