Der Vater (60) und sein 39-jähriger Sohn hatten die Schrotmunition legal in einem Bregenzer Waffengeschäft erstanden und machten sich auf den Weg zurück in den Schwarzwald. Über der Grenze im Lindauer Stadtgebiet gerieten sie in eine Kontrolle der Polizei.
Bei der Kontrolle durch die Beamten stellte sich heraus, dass weder Vater noch Sohn über die in Deutschland erforderliche Erlaubnis zum Kauf und Besitz verfügten. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein.
Unterschiede im Waffenrecht
Der Grund liegt in den unterschiedlichen nationalen Waffenrechten. Während die fragliche Munition in Österreich ab 18 Jahren frei erhältlich ist, ist in Deutschland eine separate Munitionserwerbskarte, eine Waffenbesitzkarte mit eingetragenem Munitionserwerb oder ähnliches nötig. Nach Aussage eines Zollbeamten könne hier durchaus von einem gewissen “Einkaufstourismus” von Deutschen nach Österreich gesprochen werden.
Der Vorfall ereignete sich bereits kurz vor dem Jahreswechsel, wurde aber erst jetzt vom Hauptzollamt in Ulm bekannt gemacht. (red)
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