Der Handwerker hat laut erstinstanzlichem Urteil mit seiner erst dreieinhalbjährigen Tochter geschlafen und sie sexuell missbraucht. Die bei ihrer Einvernahme Fünfjährige konnte die Vorfälle dermaßen glaubwürdig schildern, dass der Schöffensenat keinerlei Zweifel an der Darstellung des Kindes hat.
Mutter hegte Verdacht
Der Vater soll seine Tochter so schwer verletzt haben, dass sie blutete. Die Mutter des Mädchens hegte schon länger den Verdacht, als sie sah wie ihr Mann dem weinenden Mädchen die Kleider auszog, ging sie mit ihrer Tochter in ein Frauenhaus.
Vater nicht geständig
Der Unbescholtene zeigte sich nicht geständig und ist überzeugt, dass sich seine Frau das alles ausgedacht hat, um ihm während des laufenden Scheidungsverfahrens eine „rein zu würgen”. Dem Opfer wurden 5000 Euro Schmerzengeld zugesprochen.
Weitere Vergehen stehen im Raum
Neben dem sexuellen Missbrauch der Tochter stehen noch weitere Vergehen im Raum. Es gebe auch Anzeichen für einen Missbrauch des Sohnes. Die Staatsanwaltschaft behielt sich eine weitere Verfolgung vor.
Urteil nicht rechtskräftig
Verteidiger Martin Kloser kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an und auch der Staatsanwalt Hannes Glantschnig ist unzufrieden. Er fordert eine höhere Strafe. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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