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UVP: Salzburger Flughafen sperrt 1.000 Parkplätze: Kippt die Schlechtwettersperre?

Rund 1.000 Parkplätze mussten gesperrt werden.
Rund 1.000 Parkplätze mussten gesperrt werden. ©FMt-Pictures/M.W.
Der Flughafen Salzburg zog aufgrund der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) die Konsequenzen und sperrte einen Teils des großen Parkplatz P3 am Areal, um eine Zivilrechtliche-Klage zu vermeiden. Da diese Parkplätze in den Sommermonaten aber auch als Park&Ride-Plätze für die Schlechtwettersperre wichtig sind, könnte diese heuer wackeln.
1.000 Parkplätze gesperrt

Konkret geht es um 1.375 Parkplätze auf dem Parkplatz P3, direkt neben dem Terminal 2 des Salzburger Flughafens. Sie wurden ohne UVP errichtet und betrieben, ein entsprechendes Verfahren muss jetzt nachgeholt werden, dürfte jedoch mehrere Monate dauern. Bis das Verfahren abgeschlossen ist, musste der Flughafen zwei Drittel des Parkplatzes sperren.

1.000 Parkplätze nicht benutzbar

Für den Airport ist das zwar unangenehm, aber verkraftbar, heißt es. Da die restlichen 375 Stellplätze für Passagiere benötigt werden, könne der Flughafen jedoch keine Parkplätze mehr für die Schlechtwettersperre zur Verfügung stellen. Aus dem Grund könnte das gesamte Konzept der Schlechtwettersperre in der Stadt Salzburg heuer wackeln.

 

Von der Sperre sind Teile des Parkplatzes P3 betroffen./FMT-Pictures/M.W.
Von der Sperre sind Teile des Parkplatzes P3 betroffen./FMT-Pictures/M.W. ©Von der Sperre sind Teile des Parkplatzes P3 betroffen./FMT-Pictures/M.W.

Kritik an LHstv. Rössler

Kritik an die dafür zuständige LHstv. Astrid Rössler (GRÜNE) kam von der ÖVP: „Ich appelliere an LH-Stv. Astrid Rössler den Betrieb des Flughafenparkplatzes während des UVP-Verfahrens sicherzustellen. Dies ist sowohl für den Flughafen eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit als auch für das Funktionieren der Schlechtwetterregelung unabdingbar“, so Vizebürgermeister Harry Preuner.

ÖVP ortet Schildbürgerstreich

Der Flughafen habe bereits um Bewilligung im UVP-Verfahren angesucht. Unter Berücksichtigung einer Verfahrensdauer von mindestens sechs Monaten, würden aber die bereits angeführten Folgen eintreten. „Das ist für mich fast ein Schildbürgerstreich. Ein bestehender Parkplatz, für den dem Bedarf besteht, könnte dann nicht mehr genützt werden.

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