Dieses Urteil hatte der Stiftung Warentest ein mangelhaft für die Creme erlaubt. Die Berufung wurde nach Angaben einer Gerichtssprecherin vom Dienstag bereits vor einigen Tagen von der Firma 4 S-Marketing eingelegt, die das umstrittene Glas-Produkt vertreibt. Die Stiftung Warentest hatte die Hautnah Face Cream vor gut einem Jahr als mangelhaft eingestuft.
Die Creme könne Wimmerln, Juckreiz oder schuppige Haut verursachen, hieß es in der Bewertung. Dagegen reichte Glas Klage ein, die aber Mitte April dieses Jahres vom Landgericht zurückgewiesen wurde. Nach der nun eingelegten Berufung gegen dieses Urteil wird es bis zur erneuten Verhandlung eine Weile dauern.
Zur ersten mündlichen Verhandlung werde es auf keinen Fall vor Juli kommen, sagte die Gerichtssprecherin. Vor Gericht hatte der Anwalt von Glas in der ersten Verhandlungsrunde argumentiert, dass die Prüfmethoden von Warentest nicht objektiv gewesen seien. Der Umsatz der Kosmetikserie der Schauspielerin sei nach dem negativen Testurteil um etwa eine Million Euro zurückgegangen. Das Landgericht befand jedoch, Warentest habe nachweisen können, dass die Prüfmethoden den Richtlinien entsprochen hätten. Fehlende Neutralität sei nicht ersichtlich.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.