Der Prozess gilt als erstes solches Verfahren im Zusammenhang mit der High-Tech-Brille des Internetkonzerns Google. Die Frau war Ende Oktober mit überhöhter Geschwindigkeit auf einer Schnellstraße in San Diego angehalten worden. Ihr wird unter anderem vorgeworfen, durch die Nutzung der internetfähigen Brille abgelenkt gewesen zu sein. Das Verkehrsrecht verbietet es, während des Fahrens einen Fernseh- oder Videobildschirm im Blick zu haben. Es sei aber unklar, ob dies auch für die Google-Brille gelte, die noch gar nicht erfunden worden sei, als das Gesetz verfasst wurde, argumentierte Concidine.
Bislang nur an ausgewählte Testpersonen
Die Google-Brillen sind mit kleinen Kameras und Displays ausgestattet und können von ihrem Träger per Sprachsteuerung bedient werden. So lassen sich etwa Straßenkarten, Wetterinformationen oder Videos in das Sichtfeld einblenden. Bisher wurden nur wenige Exemplare der Brille an ausgewählte Testpersonen verteilt. Google hält sich zum Zeitpunkt der Markteinführung noch bedeckt. Gerüchten zufolge könnte es aber bereits Anfang 2014 so weit sein.
(APA)
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