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16. Juli 2008 17:29; Akt.: 16.07.2008 17:29

Urteil wirbelt viel Staub auf

Urteil wirbelt viel Staub auf © VMH
Hard, Wolfurt – Ein kleiner Händler erwirkt das Urteil des OLG Innsbruck gegen einen Staubsauger-Platzhirsch: Der Vergleich mit dem wehrhaften David, der sich gegen Goliath zu erheben wagte, drängt sich unwillkürlich auf.

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Auf Betreiben des kleinen Wolfurter Elektro-Händlers und -Reparateurs Gerold Ratzer verurteilte das Oberlandesgericht Innsbruck den Branchenriesen Vorwerk Austria in Hard, es - stark verkürzt ausgedrückt - zu unterlassen, mit „tatsachenwidrigen Angaben und Behauptungen zur Reparaturwürdigkeit von Geräten bzw. zu deren Reparaturfähigkeit Kunden zum Kauf von neuen Geräten zu bewegen“.

Ratzer war auf Vorwerk aus mehreren Gründen nicht gut zu sprechen - und umgekehrt. Zum einen, weil „der Platzhirsch“ (Ratzer) es nicht so gern sah, dass „ich für Käufer von Vorwerk- Staubsaugern Reparaturen um Bagatellbeträge erfolgreich durchführte, obwohl ihnen vom Vorwerk-Vertreter gesagt worden war, dass das Gerät gar nicht mehr reparabel oder nur für ein Vielfaches der von mir verrechneten Kosten instandzusetzen sei“. Vorwerk habe sogar Detektive auf ihn angesetzt, erzählte Ratzer. Vollends platzte dem kleinen Elektrohändler der Kragen, als Vorwerk bei den Messeleitungen in Dornbirn und in Innsbruck auch noch zu verhindern wusste, dass auch er, Ratzer, als kleiner Reparateur dort ausstellt (und Messebesuchern vielleicht etwas anderes eröffnet, als sie es eben am Vorwerk-Stand hörten): „Mir blieb nichts anderes übrig, als nach Klagenfurt und Graz auszuweichen“, schilderte Ratzer den „für mich nicht gewinnbaren Verdrängungswettbewerb“, dem er sich jetzt altersbedingt nicht mehr zu stellen braucht.

Mag. Clemens Achammer von der gleichnamigen Feldkircher Anwältesozietät, der Ratzer bei Gericht vertrat, erklärte gestern auf Anfrage, dass das Veröffentlichungsbegehren seines Mandanten zwar vom OLG abgewiesen wurde, er aber dagegen am 9. Juli schon Revision eingebracht habe. Wie (medien-)öffentlich der Ausgang des Streits wird, hängt jetzt also vom Obersten Gerichtshof ab. Ungeachtet dessen will er „bei Wiederholung dieser Strategie durch Vorwerk und bei möglicher Beweisführung sofort wieder auf Unterlassung klagen, was dann schon Geldstrafen zur Folge hätte“ (Achammer). Jetzt zahlt Vorwerk nur Verfahrenskosten.

Dass Ratzer gegen Vorwerk überhaupt vor Gericht punkten konnte, ist Kundinnen zu danken, die ihre „Beratung“ durch Vorwerk-Vertreter vor Gericht schilderten und bezeugten. In einem Fall wurde der Kauf einer neuen Bürste für 228 Euro als unumgänglich hingestellt - Ratzer reparierte erfolgreich für genau 13 Euro. Ein anderer Vertreter bot einen neuen Staubsauger für 369 Euro als einzig mögliche Problemlösung an - Ratzer richtete den alten für 18 Euro.

Werner D. Miller, Marketingchef bei Vorwerk in Hard, erklärte gestern auf unsere Anfrage, das OLG Innsbruck habe ja deshalb die Klage auf Veröffentlichung abgewiesen, da es sich um einen „äußerst kleinen Personenkreis“ handle. Im übrigen sei auch Ratzer in dieser schon jahrelangen Auseinandersetzung mehrfach zur Unterlassung wettbewerbswidriger Praktiken verurteilt worden.


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