Zwei Gegendemonstranten wurden durch Stiche schwer verletzt. Die anderen sechs Schuldiggesprochenen bekamen wegen Beteiligung an einem Raufhandel teilbedingte Geldstrafen zwischen 480 und 1.120 Euro. Einer der Demonstranten wurde frei gesprochen, er ist laut Richter Martin Mitteregger der Einzige, der wirklich schlichten wollte.
Enormer Aufwand
Der Richter lobte die Ermittlungstätigkeit der Polizei, die sich in diesem Fall sehr viel Mühe gab, um Licht in den komplexen Sachverhalt zu bringen. Das Gericht kritisierte bezüglich aller Schuldiggesprochenen, dass sie hier in Österreich das Demonstrationsrecht in Anspruch nehmen, ihrerseits dann aber mit brutaler Gewalt vorgehen. Den beiden Niedergestochenen wurden je 3.000 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen. Der Messerstecher bekämpft das Urteil, die anderen sind teilweise damit einverstanden oder erbaten sich Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab.
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