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Urteil im Prozess um Verschwinden von Heidrun W. ist rechtskräftig

Das Urteil im Fall Heidrun W. ist rechtskräftig.
Das Urteil im Fall Heidrun W. ist rechtskräftig. ©APA
Zu einem Jahr Haft wurde der 42-jährige Angeklagte im Prozess um das Verschwinden von Heidrun W. verurteilt. Der Mordvorwurf wurde fallengelassen, er wurde wegen Im-Stich-Lassens einer verletzten Person angeklagt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Urteil im Fall W.
Beim Mordprozess

Das Urteil im Fall um das Verschwinden der 37-jährigen Heidrun W. im Jahr 2001 ist rechtskräftig. Das berichtet die Tageszeitung “Kurier” in ihrer Samstagsausgabe. Der ursprünglich wegen Mordes angeklagte 42-Jährige war am Mittwoch wegen des Im-Stich-Lassens einer verletzten Person zu einem Jahr Haft verurteilt worden, den Mordvorwurf hatte der Schwursenat in Wiener Neustadt fallen gelassen.

Heidrun W. seit 2001 vermisst

Die Kindergartenhelferin hatte am 28. September 2001 ihren sechsjährigen Sohn von der Schule abholen wollen, kam dort aber nie an. Im Vorjahr wurde der Vermisstenfall neu aufgerollt, und der 42-Jährige, der als Bekannter zum Kreis der Verdächtigen gezählt hatte, wurde erneut befragt und schließlich in U-Haft genommen, wodurch die am Mittwoch verhängte Strafe bereits abgesessen wurde. Nach seinen Angaben über einen tödlichen Sturz bei einem spontanen gemeinsamen Spaziergang an jenem Tag wurde das betreffende Waldstück in der Buckligen Welt akribisch durchsucht, aber keine Spur der Leiche entdeckt. (APA)

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