Die ehemalige Landesgerichts-Vizepräsidentin Kornelia Ratz wurde am Dienstag am Oberlandesgericht Linz erneut zu 32 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Der Berufung wird somit nicht stattgegeben. Begründet wurde dies von der Vorsitzenden mit dem hohen Unrechtsgehalt. Ratz verliert damit sämtliche Ansprüche auf ihre Richterpension. Auch ihr Amt hat sie damit verloren.
Plädoyers: Grass sah “Medienhetze”
Ratz-Anwalt Bertram Grass argumentierte in seinem Plädoyer zuvor, dass aus seiner Sicht die Strafe reduziert werden müsse, da seine Mandantin fünfeinhalb Jahre einer Medienhetze ausgesetzt gewesen sei. Auch die Verfahrenslänge rechtfertige eine Verringerung der Strafe. Das Vergehen von Kornelia Ratz sei im Vergleich zu den Vergehen der anderen Personen in der Testamentsaffäre zu hart bestraft worden.
Oberstaatsanwalt Martin Daxecker sprach sich im seinem Vortrag hingegen dafür aus, die Höhe der Strafe aufrecht zu erhalten. Diese sei schuldangemessen, und solle beibehalten werden. Kornelia Ratz habe als ranghohe Juristin einem System, von welchem sie erfahren habe, nicht Einhalt geboten. Im Gegenteil, sie habe sich dieses Systems bedient. Die Schwere der Schuld sei unzweifelhaft.
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