In Italien sind viele historische Stadtzentren verkehrsberuhigte Zonen, sogenannte “Zona traffico limitato” (ZTL). Befindet sich das gebuchte Hotel innerhalb einer ZTL, muss man rechtzeitig eine Sondergenehmigung beantragen.
Unbedingt: Fahrverbote in Innenstädten beachten
Dafür meldet man sich am besten beim Hotel für die Einfahrt in die ZTL an und das Hotelpersonal beantragt dann bei der Gemeinde die Genehmigung. Denn fährt man unerlaubt ein, muss man mit einer Strafe ab 80 Euro rechnen. Für Tagesgäste empfiehlt es sich, außerhalb des Stadtzentrums zu parken. Reiseexpertin Kristina Tauer hat weitere Tipps, was man im Italien-Urlaub tun und besser lassen sollte.
Do’s: Von der Warnweste bis zur aktuellen Grünen Karte
* Warnweste anlegen: Hat man in Italien eine Panne oder einen Unfall, muss jede Person, die die Fahrbahn oder den Randstreifen betritt, eine Warnweste tragen. Radfahrer sind ebenfalls verpflichtet, eine Warnweste zu tragen, wenn sie nachts außerorts unterwegs sind oder Tunnels befahren.
* Licht einschalten: “In Italien gilt die Licht am Tag-Pflicht für alle Fahrzeuge, die außerhalb von Ortschaften unterwegs sind – nur Moped- und Motorradfahrer müssen das Licht auch im Ortsgebiet anschalten”, weiß die ÖAMTC-Expertin. “Tagfahrleuchten sind zwar zulässig, doch insbesondere bei schlechter Sicht ist das Abblendlicht zu bevorzugen.”
* Aktuelle Grüne Karte mitnehmen: Eigentlich ist die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte innerhalb der EU nicht zwingend erforderlich. Wie aktuelle Fälle zeigen, kommt es aber immer wieder zu Kontrollen und (ungerechtfertigten) Strafen. “Daher empfehlen wir dringend, die aktuelle Grüne Karte an Bord zu haben”, sagt die Clubtouristikerin.
Don’ts – Vom Rauchen im Auto bis zum Fälschungen kaufen
* Im Auto rauchen: “Fahren Schwangere oder Minderjährige mit, ist es in Italien verboten, im Fahrzeug zu rauchen”, weiß die ÖAMTC-Expertin. “Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem Alter der Kinder: 500 bis 5.000 Euro werden fällig, wenn Kinder unter 12 Jahren an Bord sind, 250 bis 2.500 Euro bei Kindern im Alter von 12 bis 17 Jahren.”
* An Mautstation rückwärts fahren: Die streckenabhängige Straßenbenützungsgebühr ist in Italien an Mautstationen zu zahlen. Je nach Bezahlart muss man sich in verschiedene Spuren einreihen “Landet man aus Versehen in einer falschen Spur oder funktioniert die Bezahlung nicht, sollte man auf keinen Fall zurückschieben”, warnt ÖAMTC-Expertin Tauer. “Sonst droht nicht nur eine hohe Geldstrafe, sondern im schlimmsten Fall sogar ein Fahrverbot.” Stattdessen sollte man den Notrufknopf am Automaten verwenden. Das Kontrollpersonal ermöglicht dann die Weiterfahrt durch Ausgabe einer Quittung, die man an einer nächsten Maut- oder an einer Zahlstation an einer Raststätte begleichen kann.
* Keine Fälschungen kaufen: Markenpiraterie ist in Italien verboten. Wer Produkte kauft oder annimmt, bei denen eine Fälschung hinsichtlich Marke oder Muster klar ersichtlich ist, riskiert Strafen bis 10.000 Euro. Die gefälschte Ware wird darüber hinaus konfisziert.
Weitere Informationen zu Verkehrsregeln in Italien oder benötigten Dokumenten findet man in der ÖAMTC Länder-Info.
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