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Untersuchungshäftling kam mit Geldstrafe davon

Der 46-Jährige war am 17. April verhaftet worden.
Der 46-Jährige war am 17. April verhaftet worden. ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - 46-Jähriger nach drei Wochen U-Haft wegen gefährlicher Drohung gegen die Gattin verurteilt.

Der Untersuchungshäftling konnte am Mittwoch unmittelbar nach seinem Strafprozess die Justizanstalt Feldkirch als freier Mann verlassen. Denn der Angeklagte ist am Landesgericht Feldkirch nur zu einer Geldstrafe wegen einer gefährlichen Drohung gegen seine Ehefrau verurteilt worden.

Der unbescholtene Arbeiter kam mit einer teilbedingten Geldstrafe von 1080 Euro (180 Tagessätze zu je sechs Euro) davon. Davon beträgt der unbedingte Teil 540 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte sich auf ein Jahr Gefängnis belaufen.

Tatsächlich zu bezahlen haben wird der 46-jährige Feldkircher dem Gericht rund 300 Euro. Denn die dreiwöchige Untersuchungshaft wird angerechnet und die Geldstrafe in einem noch nicht genau feststehenden Ausmaß verringern.

Schuldig gesprochen wurde der dazu geständige Türke, weil er am 13. April 2016 zu seiner Gattin gesagt hatte, er werde sie umbringen. Dabei will er eine Hand auf den Koran gelegt haben. Richter Günther Höllwarth wertete die Äußerung nicht als Morddrohung, sondern als Drohung mit einer Verletzung.

Kinder sagten nicht aus

Freigesprochen wurde der von Thomas Raneburger verteidigte Angeklagte von den anderen angeklagten Morddrohungen. Dabei entfiel ein Freispruch auf den massivsten Vorwurf, nämlich den der versuchten schweren Nötigung. Denn das Gericht konnte nicht feststellen, dass der Familienvater tatsächlich zu seiner Gattin gesagt hatte, er werde sie umbringen, wenn sie die Scheidung beantrage. Die 43-jährige Ehefrau sagte als Zeugin vor Gericht, er habe ihr nie mit dem Umbringen für den Fall einer Scheidung gedroht. Die Freisprüche erfolgten auch deshalb, weil die Kinder vor Gericht von ihrem Recht Gebrauch machten, nicht mehr auszusagen.

Der 46-Jährige war am 17. April verhaftet worden. Weil das Gericht befürchtete, dass er Morddrohungen wahr machen könnte, wurde er in Untersuchungshaft genommen.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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