Alles begann schon beim Kauf der Hühnerfarm vor 5 Jahren. Das Gelände ist als Sonderfläche Hühnerfarm und als “Freihaltefläche Landwirtschaft” deklariert, der Kauf und Betrieb musste daher genehmigt werden. Barbara Kucher und ihr Partner Horst Moosmann bekamen damals einen ablehnenden Bescheid der Grundverkehr-Landeskommission, es mangle an der Erfahrung in der Hühnerzucht wie auch der Wirtschaftlichkeit des geplanten Betriebs.
Kommission ignorierte Beweise
Horst Moosmann und Barbara Kucher gingen in Berufung. “Die Behörde erwecke den Eindruck, es geradezu darauf abgesehen zu haben, basierend auf einem als unschlüssig erkennbaren Gutachten unter Ausschluss des subjektiven Parteienrechts […] zu dem nun vorliegenden negativen Bescheid zu kommen”, werden die Kläger zitiert. Die Landeskommission habe mehrere Beweise mit Absicht ignoriert, um den Kauf des Bauernhofs zu verhindern. Der Unabhängige Verwaltungssenat folgt ihrer Argumentation und genehmigt den Kauf.
Fühlen sich von Gemeinde drangsaliert
Seitdem befinden sich die beiden Landwirte im Dauerclinch mit der Gemeinde Hard. Die Ausstellung von Bescheiden dauere Jahre, auch da immer neue Gutachten gefordert werden. Die Gemeindestraße zu ihrem Hof ist voller Schlaglöcher und sei daher in einem so miserablen Zustand, dass es Kunden abschrecke – das hat auch den Hofladen sinnlos gemacht. Die bereits 2012 eingeplante Hundepension sei zu laut für das nahe gelegene Naturschutzgebiet, man verlangt eine Umweltverträglichkeitsprüfung, findet jedoch keinen Gutachter der diese erstellen will. Ein Unterstand für Hühner, die nicht im Stall gehalten werden dürfen, sei zudem ein genehmigungspflichtiges Gebäude. Das Paar fühlt sich von der Gemeinde drangsaliert, wie sie im Interview gegenüber VOL.AT erklären.
Hard: “Unterschlupf” ist Gebäude
Aus Sicht der Gemeinde hat dies alles jedoch seine Berechtigung. “Bei dem sogenannten ‘Unterschlupf für Geflügel’ handelt es sich nach den baugesetzlichen Bestimmungen tatsächlich um ein Bauwerk. Auf die Aufforderung, dieses Bauwerk nachträglich einer behördlichen Bewilligung zuzuführen, wurde nicht reagiert. Die Aufforderung, das Bauwerk zu entfernen, war die logische und gesetzeskonforme Folge”, erklärt die Gemeinde Hard auf VOL.AT-Anfrage hin.
Hundezucht scheitere an Flächenwidmung
“Die geplante Hundezucht ist aufgrund der rechtsgültigen Flächenwidmung des Standortes nicht möglich. Dies wurde den Eigentümern mitgeteilt”, sieht die Gemeinde eine Hundepension und -zucht im Widerspruch zur Widmung als “Hühnerfarm” und “Freihaltefläche Landwirtschaft”. Diese dürfe nur im Zusammenhang mit Nutztieren und der Lebensmittelproduktion verwendet werden. Ob dies auf eine Hundezucht und -pension zutrifft, ist hier die Streitfrage. Zumindest bei der Wirtschaftskammer Vorarlberg ist man der Ansicht, dass die Hundezucht als Nutztierhaltung gelten könnte.
Eiertransporte auf Feldwegen
Bei der Zufahrtsstraße selbst handle es sich um eine gekieste landwirtschaftliche Zufahrt, die Instandhaltung orientiere sich daher laut der Gemeinde an der “Nutzung durch landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge”. Lkw zum Transport von Futter oder frischen Eier müssen sich daher mit geländegängigen Traktoren messen lassen.
Landwirte auf Suche nach Käufer
Die Landwirte vermuten, dass es durchaus von der Gemeinde Interesse an dem Grundstück gibt. Daher tue die Gemeinde nun alles, um ein wirtschaftliches Betreiben des Dielenhofs zu erschweren. Die beiden haben daher quasi aufgegeben und suchen einen Käufer für die großzügige Immobilie mit Teich. Die Gemeinde Hard betont wiederum, nie ein offizielles Kaufgebot abgegeben zu haben oder dies zu planen. (VOL.AT)
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