Es sei „unglaublich erschreckend“, wie die drei angeklagten Jugendlichen ohne Mitgefühl für die Betroffenen drei Autos für Spritzfahrten gestohlen und beschädigt sowie Kennzeichen gestohlen hätten. Das sagte Strafrichterin Angelika Prechtl-Marte gestern während ihrer Urteilsbegründung am Landesgericht Feldkirch. Die Vizepräsidentin des Landesgerichts verurteilte die drei Teenager jeweils zu einer Zusatzstrafe von 400 Euro (100 Tagessätze zu je vier Euro). Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Das Gericht hatte bei der Strafbemessung Rücksicht zu nehmen auf frühere Verurteilungen der drei Burschen zu Geldstrafen wegen Einbruchsdiebstahls. Der Schuldspruch erfolgte gestern wegen unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen, Sachbeschädigung und Urkundenunterdrückung sowie bei einem der Burschen auch noch wegen Körperverletzung. Die mögliche Höchststrafe für die Jugendlichen hätte zwei Jahre Gefängnis betragen.
Bei drei Vorfällen zwischen Dezember 2015 und Februar 2016 hatten die drei Angeklagten im Rheintal bei Autohändlern einen Ford, einen Peugeot und einen Fiat entwendet. Für die Autofahrten wurden zudem Kennzeichen gestohlen. Nach den jeweiligen Fahrten traten die Diebe gegen den Fiat und versuchten, den Peugeot in einen Bach zu schieben. Dabei blieb der Peugeot aber stecken. Daraufhin schlugen die Täter mit Steinen Scheiben bei dem Pkw ein.
„Baff“ mache ihn das Verhalten seines Mandanten, sagte Verteidiger Patrick Beichl in seinem Schlussplädoyer. Denn der Jugendliche rede über die Straftaten wie über Fußball und lache dabei. „Ich weiß auch nicht, was mit dem los ist.“
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