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Unfall: Lehrerin verklagt den zehnjährigen Schüler

Durch geworfenen Tennisball verletzt: Lehrerin klagt Schüler.
Durch geworfenen Tennisball verletzt: Lehrerin klagt Schüler. ©SXC (Themenbild)
Feldkirch. Anhängiger Zivilprozess am Landesgericht: Geworfener Tennisball verletzte im Sportunterricht Volksschullehrerin am Auge schwer.

Die Volksschullehrerin hat den zehnjährigen Schüler aus dem Bezirk Bregenz geklagt. Von der Haftpflichtversicherung seiner Eltern fordert die Klägerin ein Schmerzengeld von 18.000 Euro. Denn ein vom Schüler bei einem Ballspiel im Sportunterricht geworfener Tennisball hat die Lehrerin an einem Auge schwer verletzt.

In dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch war mit der vorbereitenden Tagsatzung die erste Verhandlung angesetzt. Beklagtenvertreter Anton Weber will noch einmal bei der Haftpflichtversicherung der Eltern des Beklagten nachfragen, ob sie für einen Vergleich bereit wäre, der Klägerin ein Schmerzengeld unterhalb der Klagssumme zu bezahlen. Bisher habe die Versicherung einen Vergleich abgelehnt, berichtet der Anwalt des Beklagten.

Neben ihm saß bei der Verhandlung im Saal 52 des Landesgerichts der zehnjährige Beklagte. Wie eine Gerichtsverhandlung ablaufe, habe er in entsprechenden Fernsehshows gesehen, sagte der unmündige Minderjährige. Ihm gegenüber saß die ihn klagende Lehrerin und deren Anwalt Gebhard Heinzle. Seitlich neben ihm hatten in dem kleinen Raum seine Eltern auf den Zuschauerstühlen Platz genommen. Die Eltern des Buben verstehen nicht, dass die Lehrerin ihr Kind vor Gericht gezerrt hat. Den Rechtsstreit solle man nicht als Streit begreifen, sondern nur als Prozess, sagte der Anwalt ihres Buben.

In dem Zivilprozess gehe es vor allem um die Frage, ob der Schüler beim Brennballspiel mit seinem Fehlwurf einen Regelverstoß begangen habe, der selbst einem noch nicht strafmündigen Kind von unter 14 Jahren wie dem Beklagten als Fahrlässigkeit vorwerfbar wäre, sagte Zivilrichterin Marlene Ender.

Gewöhnliches Sportrisiko

Die Klage sei abzuweisen, meint der Beklagtenvertreter. Der bedauerliche Unfall entspringe einem „gewöhnlichen Sportrisiko“. Die klagende Volksschullehrerin trage daran ein Mitverschulden, weil sie zu nahe beim werfenden Beklagten gestanden sei. Zudem hätte sie die Viertklässler beim Wurf- und Laufspiel, das eine kindgerechte Form von Baseball ist, einen Softball werfen lassen sollen und keinen Tennisball.

Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger wird vor Ort in der Turnhalle mit den Prozessbeteiligten klären, wie es zu dem folgenschweren Fehlwurf gekommen ist. Er habe nicht in Blickrichtung geworfen und so die Gegenspieler getäuscht, sagte der Beklagte. „Ich dachte schon, hurra, Homerun!“

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